Die 'Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg' [ZTV/St-Hmb.09] ergänzen für den Zuständigkeitsbereich der hamburgischen Straßenbauverwaltung bestimmte Regelungen der durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, zuvor BMVI bzw. BMVBS) eingeführten ZTV'en auf Grund der hier vorliegenden Erfahrungen und besonderen Verhältnisse.
Die betreffenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen des Bundes sind in der Tabelle 1.1 der ZTV/St-Hmb.09 aufgelistet. Sie werden automatisch Bestandteil von Bauverträgen für die Ausführung von Straßenbauarbeiten in Hamburg, wenn die ZTV/St-Hmb.09 Bestandteil ist. Soweit keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen sind, gelten die vom BMVI eingeführten ZTV’en für den hamburgischen Anwendungsbereich uneingeschränkt.
Aktuell:
Mit dem Rundschreiben Straßenwesen RS 4/25 vom 17.12.2025 wurde der 1. Mai 2026 als verbindlicher Stichtag für die verpflichtende Ausschreibung von temperaturabgesenkten Asphalten (TA-Asphalt) festgelegt.
Die mit RS 3/25 eingeführte ZTV/St-Hmb.09, Fassung 07/25, behält bis auf Weiteres ihre Gültigkeit. Die Einführung der ZTV/St-Hmb., Ausgabe 2026, erfolgt zeitnah nach Veröffentlichung des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau (ARS) des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Einführung der neuen Regelwerksgeneration TL/ZTV Asphalt-StB 25.
Die aktuell gültigen Rundschreiben zur Gesamtausgabe der ZTV/St-Hmb.09 stehen auf dieser Seite zum Download bereit.
Download
Rundschreiben Straßenwesen RS 4/25
PDF herunterladen [PDF, 1,2 MB]ZTV/St-Hmb.09, Fassung 07/25
PDF herunterladen [PDF, 2,3 MB]Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden