Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg“ (ZTV/St-Hmb.26, Ausgabe 2026, Fassung 2026.1) ergänzen für den Zuständigkeitsbereich der hamburgischen Straßenbauverwaltung bestimmte Regelungen der durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV, zuvor BMDV, BMVI bzw. BMVBS) eingeführten Regelwerke des Bundes.
Die Änderungen und Ergänzungen beruhen auf hamburgischen Anwendungserfahrungen und besonderen hamburgischen Verhältnissen. Soweit keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen sind, gelten die vom BMV eingeführten Regelwerke unverändert.
Die in Hamburg eingeführten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien sind in Tabelle 1.1 der ZTV/St-Hmb.26 aufgelistet. Die ZTV/St-Hmb.26 gilt für Straßenbauarbeiten in Hamburg, soweit sie vertraglich vereinbart oder als Auflage einer Aufgrabungserlaubnis vorgegeben wird.
Aktuell:
Mit dem Rundschreiben Straßenwesen RS 4/25 vom 17.12.2025 wurde der 1. Mai 2026 als verbindlicher Stichtag für die verpflichtende Ausschreibung von temperaturabgesenkten Asphalten (TA-Asphalt) festgelegt.
Mit Rundschreiben Straßenwesen RS 2/26 vom 31.05.2026 wurde die ZTV/St-Hmb.26, Ausgabe 2026, Fassung 2026.1, für den Straßenbau in Hamburg eingeführt. Die Fortschreibung bindet die Neufassungen der ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1, der ZTV Asphalt-StB 26 Teil 2, Stand März 2026, sowie der TL Asphalt-StB 26 in die hamburgischen Regelungen ein.
Die bisherige ZTV/St-Hmb.09, Fassung 07/25, wird durch die ZTV/St-Hmb.26, Fassung 2026.1, ersetzt. Die aktuell gültigen Rundschreiben und die Gesamtausgabe der ZTV/St-Hmb.26 stehen auf dieser Seite zum Download bereit.