Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Die Themen der Behörde Grundlagen des Straßenwesen
ZTV

ZTV/St-Hmb.09

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg - Ausgabe 2009

ZTV / St-Hmb.
BWVI

Die 'Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg' [ZTV/St-Hmb.09] ergänzen für den Zuständigkeitsbereich der hamburgischen Straßenbauverwaltung bestimmte Regelungen der durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, zuvor BMVI  bzw. BMVBS) eingeführten ZTV'en auf Grund der hier vorliegenden Erfahrungen und besonderen Verhältnisse.

Die betreffenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen des Bundes sind in der Tabelle 1.1 der ZTV/St-Hmb.09 aufgelistet. Sie werden automatisch Bestandteil von Bauverträgen für die Ausführung von Straßenbauarbeiten in Hamburg, wenn die ZTV/St-Hmb.09 Bestandteil  ist. Soweit keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen sind, gelten die vom BMVI eingeführten ZTV’en für den hamburgischen Anwendungsbereich uneingeschränkt.

Aktuell:

Die Fortschreibung wurde erforderlich durch das Inkrafttreten der MantelVO, Artikel 1, ErsatzbaustoffV, der Bekanntgabe der TL VBit-StB 22 (ARS Nr. 06/2023) und TL BuB E-StB 20/23 (ARS Nr. 13/2023) durch das BMDV sowie fortgeschriebene Regelungen für Fahrbahndeckenbeton.

Die aktuelle Gesamtausgabe der ZTV/St-Hmb.09 ist auf dieser Seite zum Download bereitgestellt.

Download

ZTV/St-Hmb.09, Fassung 07/23

PDF herunterladen [PDF, 2,0 MB]

Zum Weiterlesen

colourbox.de
Zeithonorare in Ingenieurverträgen

Beauftragung freiberuflicher Leistungen im Tief- und sonstigen Ingenieurbau

Das Amt Verkehr der BVM hat mit dem Rundschreiben Vertragswesen RV 1/23 Hinweise zur Bestimmung von Stundensätzen bei Zeithonoraren in Ingenieurverträgen bekanntgegeben.

BVM
ReStra

Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen

Seit November 2017 sind die ReStra in Verbindung mit den über sie eingeführten FGSV-Regelwerken verbindlich für den Straßenbau in Hamburg anzuwenden. Die Regelwerke der FGSV sind über den FGSV-Verlag erhältlich. Anforderungen, die sich aus der verkehrspolitischen Zielsetzungen zur Stärkung...

BSU/V43
Materialien

Bekanntgabe der güteüberwachten Materialien für den Straßen- und Wegebau in Hamburg

Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische, die im Straßen- und Wegebau in Hamburg Verwendung finden sollen, müssen einer fortlaufenden Fremdüberwachung unterliegen und in die entsprechende Liste aufgenommen sein.