Die 'Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten in Hamburg' [ZTV/St-Hmb.09] ergänzen für den Zuständigkeitsbereich der hamburgischen Straßenbauverwaltung bestimmte Regelungen der durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, zuvor BMVI bzw. BMVBS) eingeführten ZTV'en auf Grund der hier vorliegenden Erfahrungen und besonderen Verhältnisse.
Die betreffenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen des Bundes sind in der Tabelle 1.1 der ZTV/St-Hmb.09 aufgelistet. Sie werden automatisch Bestandteil von Bauverträgen für die Ausführung von Straßenbauarbeiten in Hamburg, wenn die ZTV/St-Hmb.09 Bestandteil ist. Soweit keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen sind, gelten die vom BMVI eingeführten ZTV’en für den hamburgischen Anwendungsbereich uneingeschränkt.
Aktuell:
Die Fortschreibung wurde erforderlich durch das Inkrafttreten der MantelVO, Artikel 1, ErsatzbaustoffV, der Bekanntgabe der TL VBit-StB 22 (ARS Nr. 06/2023) und TL BuB E-StB 20/23 (ARS Nr. 13/2023) durch das BMDV sowie fortgeschriebene Regelungen für Fahrbahndeckenbeton.
Die aktuelle Gesamtausgabe der ZTV/St-Hmb.09 ist auf dieser Seite zum Download bereitgestellt.