Veröffentlichungen
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Eine Genehmigung ist notwendig, wenn Sie Personen im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr (z.B. Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen) entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern möchten. Die gesetzlichen Regelungen ergeben sich aus dem Personenbeförderungsgesetz.
Voraussetzungen für die Genehmigung
Den Antrag auf Erteilung der Genehmigung können Sie als Unternehmer stellen. Zu den Berufszugangsvoraussetzungen zählen die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit. Diese Kriterien stellen sicher, dass der Personenverkehr sicher und ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Antrag stellen – so geht’s
Den Antrag reichen Sie bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ein. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. Dort stehen ebenfalls alle Antragsformulare zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit.
Gut vorbereitet zum Antrag
Für eine reibungslose Bearbeitung empfiehlt es sich, die bereitgestellten Merkblätter zu nutzen und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen. So kann Ihr Antrag zügig geprüft werden.
Gebühren
Die Höhe der Kosten hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Details können Sie der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) entnehmen.
Unterstützung und Beratung
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende begleitet Sie als Unternehmen im gesamten Genehmigungsprozess und steht Ihnen bei Fragen unterstützend zur Seite.
Ergänzend finden Sie auch die Anschriften und Kontaktdaten des Omnibusverbands und der Handelskammer Hamburg am Ende dieser Seite.