Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Gewerblicher Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschl. Anhänger) ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hierbei wird zwischen der Erlaubnis für Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands und einer Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) für Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands + den EU-Staaten unterschieden.
Seit dem 21. Mai 2022 gilt die Erlaubnispflicht auch für grenzüberschreitende Verkehre, wenn Fahrzeuge eingesetzt werden, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) über 2,5 t bis 3,5 t liegt.
Verkehre innerhalb Deutschlands bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschl. Anhänger) sind weiterhin erlaubnisfrei und nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig beim Bezirksamt.
Wo wird der Antrag gestellt? Wo gibt es Anträge?
Zuständig ist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
Erstbeantragung: Erstbeantragung: Für Erstanträge von 2,5 t bis 3,5 t vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zur persönlichen Antragstellung. Den Antragsvordruck, die einzureichenden Unterlagen, sowie die Kontaktdaten für die zuständigen Kolleginnen finden Sie auf dieser Seite.
Um erstmalig eine Lizenz/ Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr zu beantragen, nutzen Sie bitte unseren Online-Dienst, zu dem Sie mit Klick auf den Link direkt weitergeleitet werden.
Zur Nutzung des Online-Dienstes ist die einmalige und kostenfreie Registrierung im Hamburg-Service-Portal erforderlich. Zur Einrichtung und Freischaltung Ihres Service-Kontos nutzen Sie gerne unsere Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Registrierung führt.
Sollten sich darüber hinaus noch Unklarheiten oder Rückfragen zum Online-Dienst ergeben, wenden Sie sich gerne an:
Kontakt Gueterkraftverkehr-mit-LKW Frau Kräger (was link with id: 15806356)
Wiedererteilungen, Erweiterungen und sonstige Änderungen: Für die Wiedererteilung Ihrer Genehmigung nutzen Sie bitte das unten auf dieser Seite bereitgestellte Antragsformular. Ebenfalls finden Sie dort weitere Vordrucke und Hinweise sowie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Kolleginnen und Kollegen vor.
Der Antrag ist zusammen mit den geforderten Unterlagen per Post, per Mail oder persönlich einzureichen. Für die persönliche Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Für Erweiterungen; Änderungen oder sonstige Anliegen senden Sie uns eine Mail oder kontaktieren die für Sie zuständige Kollegin vorab telefonisch.
Gibt es Ausnahmen?
Ausgenommen von der Genehmigungspflicht ist der Werkverkehr, welcher bei dem Bundesamt für Güterverkehr angezeigt wird. Weitere Information und weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind den §§ 1 und 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes zu entnehmen.
Welche Regeln gelten in Europa?
Sollten Gütertransporte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt werden, ist eine Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 erforderlich. Diese ersetzt auch die für den innerdeutschen Verkehr erforderliche Erlaubnis.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man eine Genehmigung oder eine Gemeinschaftslizenz beantragen kann?
Den Antrag auf Erteilung der Genehmigung (innerdeutsche Erlaubnis) oder einer Gemeinschaftslizenz können alle Unternehmer stellen, wenn sie die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen. Dazu zählen die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Was ist bei den sogenannten Drittstaaten zu beachten?
Für die Durchführung von Gütertransporten in Staaten der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT), sogenannten Drittstaaten, ist eine CEMT-Genehmigung erforderlich. Diese werden durch das Bundesamt für den Güterverkehr erteilt.
An wen können sich Unternehmer bei Fragen wenden?
Wenn es um Anträge und Genehmigungen geht, können Sie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ansprechen. Unten finden Sie auch Anschriften und Kontaktdaten von der Handelskammer und den Verbänden.