Lang-LKW

Vorschriften für Fahrzeuge

  • Verkehr und Mobilitätswende
Feldversuch Lang-LKW
BMVI

Die Nutzung von Lang-Lkw ist in der Verordnung des Bundes über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) geregelt.

In Hamburg beschränkt sich das Positivnetz für Lang-Lkw auf die Bundesautobahnen, auf geeignete Strecken im Hafengebiet und auf ausgewählte Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten, wenn die Schutzbedürfnisse der Bevölkerung und der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden.

In einer Karte sind unter http://geoportal-hamburg.de/verkehrsportal/?layerids=19969,676 die freigegebenen Strecken abgebildet (Stand: 10. Änderung der LKWÜberlStVAusnV vom 6. November 2020).

Sofern Sie Interesse am Einsatz von Lang-LKW außerhalb des bestehenden Positivnetzes haben, schicken Sie uns gerne einen formlosen Antrag mit einer Streckenbeschreibung zu. Wir prüfen, ob diese Straßen in das Positivnetz aufgenommen werden können.

Wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
E-Mail: langlkw@bvm.hamburg.de

oder per Brief an:

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Mobilitätswende Straßen
Bauprogramme
Herr Andreas Marko
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

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