Genehmigungen

Taxenverkehr in Hamburg: Ansprechpartner für Unternehmen

Wer als Unternehmer Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Genehmigung, die Konzession. Seit dem 12. Juni 2024 gilt in Hamburg ein Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG, es werden keine neuen Taxenkonzessionen erteilt. Anträge können zwar gestellt werden, genehmigungsfähige Antragstellerinnen und Antragssteller werden aber erst einmal auf eine Warteliste gesetzt. Ab dem 1. Januar 2025 werden in Hamburg nur noch lokal emissionsfreie Taxen und Mietwagen neu konzessioniert, für Großraumtaxen mit mindestens 8 Sitzplätzen sowie „Rollstuhltaxen“ gilt dies erst ab dem 1. Januar 2027.

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Die Ansprechpartnerinnen für weitere Fragen zu Genehmigung finden Sie in der Taxenstelle. Um Taxenunternehmer zu werden, müssen die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt sein: Persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit. Bei Betriebsübertragungen muss das aufnehmende Unternehmen durch eine plausible Ertrags- und Kostenvorschau die Sicherung des erforderlichen Eigenkapitals für den laufenden Betrieb nachweisen.

Merkblätter für die Antragsstellung sowie Informationen zu den Taxenverbänden und der Handelskammer finden Sie am Seitenende unter Downloads. Dort finden Sie Informationen und die Antragsformulare, die auch eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen und Nachweise enthalten. Ergänzende Fragen können Sie an die Taxenstelle richten (Kontaktmöglichkeit unten).

Personenbeförderungsschein

Wer als Taxenfahrerin oder Taxenfahrer eine Taxe führen möchte, benötigt eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, den so genannten Personenbeförderungsschein. Dieser ist beim Landesbetrieb Verkehr bei den Führerscheinstellen Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord erhältlich. Beachten Sie unbedingt, die vollständigen Unterlagen zur Verlängerung der Fahrerlaubnisse möglichst 3 Monate vor Ablauf des Personenbeförderungsscheins im LBV einzureichen und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, damit eine nahtlose Nutzung gewährleistet werden kann. Termine auch zur Verlängerung sind möglich über www.lbv-termine.de/frontend/index.php unter dem Menüpunkt „Führerschein,  Antrag Fahrgastbeförderungsschein und mehr (nur HH-Mitte, HH-Nord)“.

Zum Landesbetrieb Verkehr: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Download

Taxi

Hinweisblatt Beobachtungszeitraum

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Merkblatt Antrag Taxen

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Merkblatt steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

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BMF-Schreiben11.03.2024: Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten

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BMF Schreiben 13.10.2023: Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern

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Erstantrag Taxen

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Erneuerung Erweiterung Taxen

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ANTRAG auf Übertragung der Genehmigung für den Taxenverkehr

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Anlage 1 Vermögensübersicht Taxen

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Anlage 2 Fahrzeugliste Taxen

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Anlage 3 Fahrerliste Taxen

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Antrag Entbindung Betriebspflicht Taxen

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Information Arbeitszeitgesetz im Taxengewerbe

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Kontaktdaten Taxenverbände und Handelskammer

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Kontakt

Katrin Lüdtke

Verkehrsgewerbeaufsicht Team Taxen- und Mietwagen (Unternehmeranfangbuchstaben A-K)

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Silvia Maguthová

Verkehrsgewerbeaufsicht Team Taxen- und Mietwagen (Unternehmeranfangbuchstaben L-Z)

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende