Die Ansprechpartnerinnen für weitere Fragen zu Genehmigung finden Sie in der Taxenstelle. Um Taxenunternehmer zu werden, müssen die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt sein: Persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit. Bei Betriebsübertragungen muss das aufnehmende Unternehmen durch eine plausible Ertrags- und Kostenvorschau die Sicherung des erforderlichen Eigenkapitals für den laufenden Betrieb nachweisen.
Merkblätter für die Antragsstellung sowie Informationen zu den Taxenverbänden und der Handelskammer finden Sie am Seitenende unter Downloads. Dort finden Sie Informationen und die Antragsformulare, die auch eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen und Nachweise enthalten. Ergänzende Fragen können Sie an die Taxenstelle richten (Kontaktmöglichkeit unten).
Personenbeförderungsschein
Wer als Taxenfahrerin oder Taxenfahrer eine Taxe führen möchte, benötigt eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, den so genannten Personenbeförderungsschein. Dieser ist beim Landesbetrieb Verkehr bei den Führerscheinstellen Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord erhältlich. Beachten Sie unbedingt, die vollständigen Unterlagen zur Verlängerung der Fahrerlaubnisse möglichst 3 Monate vor Ablauf des Personenbeförderungsscheins im LBV einzureichen und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, damit eine nahtlose Nutzung gewährleistet werden kann. Termine auch zur Verlängerung sind möglich über www.lbv-termine.de/frontend/index.php unter dem Menüpunkt „Führerschein, Antrag Fahrgastbeförderungsschein und mehr (nur HH-Mitte, HH-Nord)“.
Zum Landesbetrieb Verkehr: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung