Laden erklärt
Es kann unterschieden werden zwischen Ladestationen im öffentlichen Raum („am Straßenrand“) und Ladestationen im sog. halböffentlichen Raum z.B. auf Parkplätzen von Supermärkten, Einkaufszentren, Tankstellen etc. Diese Ladestationen sind alle öffentlich zugänglich und somit können dort Elektroautos unkompliziert geladen werden.
Neben dem stadtweiten Ladenetz an Hamburgs Straßen, welches kontinuierlich weiter ausgebaut und verdichtet wird, werden auch öffentlich zugängliche Ladepunkte auf privaten Grundstücken, z.B. auf Parkplätzen von Supermärkten, Einkaufszentren, Tankstellen etc. errichtet. Marktübliche Apps für Smartphones helfen dabei, öffentlich zugängliche Ladestationen – sowohl an Hamburgs Straßen als auch im halböffentlichen Raum - ausfindig zu machen. Auch auf der „Ladesäulenkarte“ bzw. der „Liste der Ladesäulen“ der Bundesnetzagentur können Sie öffentlich zugänglichen Ladepunkte identifizieren.
An den Ladestationen an Hamburgs Straßen gilt: Laut Beschilderung an den Ladestationen dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit E-Kennzeichen diese Plätze zum Laden nutzen. Im Bewirtschaftungszeitraum (werktags 9 bis 20 Uhr) nutzen Sie als Nachweis für die Einhaltung der jeweils geltenden Höchstparkdauer bitte die Parkscheibe. Die jeweilige Höchstparkdauer können Sie ebenfalls der Beschilderung an den Ladestationen entnehmen. Für Ladestationen im sog. halböffentlichen Raum gelten ggf. andere Regelungen, beachten Sie dazu bitte die vor Ort vorhandene Beschilderung.
Um ein Elektroauto zu laden, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Vertragsgebundenes Laden: Sie können einen Ladestromvertrag mit einem EMP (Electric Mobility Provider, Ladestromanbieter) schließen. So ist das Laden mittels einer RFID-Ladekarte oder eines RFID-Chips sowie über die App des gewählten EMP möglich, je nach dem, was Ihnen der EMP zur Verfügung stellt. Sie zahlen dann den mit Ihrem EMP individuell vereinbarten (zumeist bundeseinheitlichen) Tarif. An den Ladestationen an Hamburgs Straßen wird EMP diskriminierungsfreier Zugang gewährt, Sie können daher aus einer Vielzahl an EMP wählen.
- Adhoc-Laden: Sie können die Direct Pay Option nutzen, wenn Sie keinen Ladestromvertrag mit einem EMP abgeschlossen haben oder abschließen möchten. In diesem Fall erfolgen der Zugang und die Bezahlung entweder z.B. mittels Kreditkarte, via SMS oder per App des Ladestations-Betreibers. Diese Lade- und Bezahlmöglichkeit wird auch Adhoc-Laden genannt.
Die in der Stadt Hamburg tätigen Ladestation-Betreiber bieten folgende Möglichkeiten an:
- Enercity AG:
- Die Nutzerin verbindet ihr Fahrzeug mit der Ladestation und hat die Auswahl zwischen folgenden Authentifizierungs- und Bezahloptionen:
- Ladekarten und Apps (enercity easyGo App und Apps anderer EMP)
- Per QR-Code (Aufkleber an der Ladestation) kann ein Web-basiertes Zahlungsverfahren verwendet werden
- Payment-Terminal, das in der Ladestation verbaut ist: per Karte oder einer anderen kontaktlosen Bezahlmöglichkeit
- Nach der Authentifizierung kann der Ladevorgang gestartet werden
- Sobald der Ladevorgang beendet wurde, wird dieser über die gewählte Zahlungsmethode abgerechnet
- Kosten: Brutto-Preise:
- AC-Laden 0,50 Euro pro kWh, Blockiergebühr von 0,01 Euro pro Minute (bis 240 Minuten)
- HPC-Laden 0,67 Euro pro kWh, Blockiergebühr von 0,01 Euro pro Minute (bis 240 Minuten)
- Die Nutzerin verbindet ihr Fahrzeug mit der Ladestation und hat die Auswahl zwischen folgenden Authentifizierungs- und Bezahloptionen:
- Eze.network GmbH:
- Hier finden Sie die Informationen zum Adhoc-Laden sowie die entsprechenden Kosten.
- Hamburger Energiewerke Mobil:
- Das Vorgehen bei einem Adhoc-Ladevorgang, welche Möglichkeiten der Bezahlung es gibt und die anfallenden Kosten finden Sie hier.
- Nonoxx pro GmbH:
- Alle Ladepunkte erhalten QR-Codes, die dem Endverbraucher eine Vielzahl an Zahlungsmöglichkeiten eröffnen. Neben der Zahlung über Debit- und Kreditkarten und SMS können auch Zahlungen über Paypal ausgelöst werden.
- Hier finden Sie die Kosten für einen Adhoc-Ladevorgang.
- Qwello GmbH:
- Der Nutzer kann die Ladestation über das Payment Terminal aktivieren – dazu muss die Roaming-Karte oder ein Zahlungsmittel (EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay) an das Terminal gehalten werden, danach erfolgt über das Display beim weiteren Ladevorgang eine Unterstützung.
- Die Kosten betragen in Hamburg brutto 0,48 Euro pro kWh sowie brutto 0,02 Euro pro Minute als Infrastrukturnutzungsgebühr, diese Gebühr pro Minute ist in der Zeit von 20.00 Uhr bis 9.00 begrenzt auf maximal 3,60 Euro (entspricht 3 Stunden Ladezeit), d.h. jede weitere Minute innerhalb dieses Nachtzeitraums ist kostenfrei.
- Ubitricity – Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH:
- Der Adhoc-Ladevorgang ist über QR-Code und NFC-Tag möglich, als Bezahlmöglichkeiten stehen Kreditkarte, Google-Pay, Apple-Pay zur Verfügung, hier finden Sie eine Anleitung.
- Die Kosten betragen 0,53 Euro/kWh zuzüglich 1,99 Euro Plug-In-Fee pro Ladevorgang.
- Vattenfall Smarter Living GmbH:
- Im Display wird ein QR-Code angezeigt. Dieser kann mit dem Smartphone gescannt werden, dadurch gelangt man auf eine Landingpage, auf der die Kreditkartendaten ohne Registrierung und Anmeldung für einmalige Ladevorgänge eingegeben werden können.
- Hier finden Sie die Kosten für das Adhoc-Laden.
- Wirelane GmbH:
- Hier wird das Vorgehen bei einem Adhoc-Ladevorgang beschrieben.
- Die Kosten für das Adhoc-Laden betragen 0,50 Euro/kWh zzgl. 0,10 Euro/Min. ab 240 Minuten (außer zwischen 20.00 bis -8.00 Uhr), maximal jedoch 12,00 Euro brutto zuzüglich 1,00 Euro Startgebühr brutto.
Solch eine Blockiergebühr kann gegebenenfalls vonseiten des vom Kunden ausgewählten EMP (Electric Mobility Provider, Ladestromanbieter) erhoben werden. Prüfen Sie bitte die mit Ihrem EMP vereinbarten Konditionen. Auf deren Preisgestaltung haben weder die Stadt Hamburg noch die Ladestationsbetreiber einen Einfluss.
Auch Ladestationsbetreiber können solch eine Blockiergebühr erheben. Der folgenden Aufstellung können Sie entnehmen, wie die in Hamburg tätigen Betreiber beim Adhoc-Laden verfahren:
- Enercity AG: Die Blockiergebühr beträgt ab der 1. Minute 0,01 Euro brutto pro Minute, die Obergrenze liegt bei 2,40 Euro bis zur 240. Minute der Ladezeit.
- Eze.network GmbH: Es wird eine Gebühr in Höhe von 1,20 Euro pro Stunde erhoben. Eze.network GmbH: Es wird eine Gebühr in Höhe von 1,20 Euro pro Stunde erhoben (Minutentakt).
- Hamburger Energiewerke Mobil: Es wird keine Blockiergebühr erhoben.
- Nonoxx pro GmbH: Die Blockiergebühr beträgt im AC-Bereich 5,95 Cent/Minute ab 240 Minuten Ladezeit, maximal 14,99 Euro.
- Qwello GmbH: Es wird eine Infrastrukturnutzungsgebühr in Höhe von 0,02 Euro pro Minute erhoben, diese ist nachts auf 3 Stunden Ladezeit bzw. 3,60 Euro beschränkt - jede weitere Minute außerhalb der definierten Ladezeiten von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr ist kostenfrei.
- Ubitricity – Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH: Es wird keine Blockiergebühr erhoben.
- Vattenfall Smarter Living GmbH: Es wird keine Blockiergebühr erhoben.
- Wirelane GmbH: Ab 240 Minuten Ladezeit wird zusätzlich zum Kilowattstundenpreis eine Gebühr in Höhe von 0,10 Euro/Minute brutto erhoben, jedoch maximal 12,00 Euro. Diese Gebühr wird nicht im Zeitraum zwischen 20.00 und 8.00 Uhr erhoben.
Bei den Ladestationen an Hamburgs Straßen erfolgt die zeitliche Begrenzung (werktags von 9 bis 20 Uhr) über eine entsprechende Beschilderung, die die maximale Park- bzw. Ladedauer mittels Parkscheibe festlegt. Außerhalb des o.g. Bewirtschaftungszeitraums gilt diese Beschränkung nicht.
Befinden sich mehrere Verkehrszeichen untereinander, so ist diese Beschilderung immer von „oben nach unten“ zu lesen.
Beispiel anhand einer Beschilderung an einer AC-Ladestationen:
| Parkplatz |
| nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge, d.h, das Fahrzeug muss über ein amtlich zugelassenes E-Kennzeichen verfügen |
| das elektrisch betriebene Fahrzeug darf nur geparkt werden, wenn gleichzeitig ein Ladevorgang gestartet wird |
| an Werktagen darf im Zeitraum zwischen 9 und 20 Uhr höchstens 3 Stunden geladen werden, dies ist durch eine ausgelegte Parkscheibe nachzuweisen; außerhalb dieses Zeitraums darf ein elektrisch betriebenes Fahrzeug während eines Ladevorgangs unbegrenzt geladen werden |
Die Ladestationen im öffentlichen Raum der Stadt Hamburg dienen in erster Linie der Reichweitenverlängerung und sollen daher möglichst vielen E-Mobilistinnen und E-Mobilisten (Touristen, Pendlern, Einwohnern, Handwerkern, E-Taxis etc.) zur Verfügung stehen. Um eine Zugänglichkeit für alle Gruppen zu ermöglichen, sind die Ladezeiträume innerhalb des Bewirtschaftungszeitraums (werktags von 9 bis 20 Uhr) entsprechend beschränkt. Außerhalb dieses Zeitraums ist auch ein längerer Ladevorgang, z.B. über Nacht, möglich. Dann wäre es möglich, das Elektroauto über Nacht komplett aufzuladen.
Nein. Die Beschilderung „während des Ladevorgangs“ schreibt vor, dass nur geparkt werden darf, wenn gleichzeitig ein Ladevorgang gestartet wird. Wird trotzdem ein Elektroauto an einer Ladestation auf öffentlichem Grund abgestellt, ohne einen Ladevorgang zu starten, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro und mit dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs gerechnet werden.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich gerne an die auf den Ladestationen angegebene Telefonnummer, in vielen Fällen kann innerhalb kürzester Zeit die technische Verfügbarkeit der Ladestation wiederhergestellt werden.
Nein. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen zu keiner Zeit einen E-Parkplatz nutzen. Ein E-Parkplatz kann an der einheitlichen Beschilderung (Verkehrszeichen „elektrisch betriebene Fahrzeuge“) erkannt werden. Wer ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor dennoch dort abstellt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro und mit dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs rechnen. Gleiches gilt für unzulässig abgestellte Elektroautos, wenn z.B. das E-Kennzeichen fehlt.
Im öffentlichen Raum gilt die Straßenverkehrsordnung. Diese besagt, dass als E-Parkplätze gekennzeichnete Stellplätze lediglich von Elektroautos mit E-Kennzeichen und nur im Rahmen der ausgewiesenen Höchstparkdauer (Nachweis per Parkscheibe erforderlich) genutzt werden dürfen. Steht ein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem solchen öffentlich zugänglichen E-Parkplatz, haben Sie die Möglichkeit, das jeweils zuständige Polizeikommissariat auf die Situation hinzuweisen, damit dieses tätig werden kann. Steht ein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem öffentlich zugänglichen E-Parkplatz, der sich auf einem privaten Grundstück befindet (zum Beispiel Tankstelle), ist lediglich der Pächter oder Eigentümer des Grundstücks berechtigt, ein Abschleppen zu veranlassen.
Hier finden Sie das zuständige Polizeikommissariat. Darüber hinaus können Sie auch über den Melde-Michel diese Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr melden.
Nein, eine Ladestation für den exklusiven privaten Gebrauch im öffentlichen Straßenraum ist nicht genehmigungsfähig.
Nein. Gem. § 12 (4) der Straßenverkehrsordnung ist zum Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Fahrzeuge müssen somit am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung geparkt werden. Eine Ausnahme ist nur in einer ausgewiesenen Einbahnstraße oder für den Fall, dass auf der rechten Seite Schienen liegen, erlaubt.
Ja, grundsätzlich gelten alle Regelungen für alle Fahrzeuge mit E-Kennzeichen.
An AC-Ladestation können Sie mit bis zu 22 kW Ladeleistung laden. An DC-Ladestationen können Sie mit einer Ladeleistung von über 22 kW laden. HPC-Ladestationen (High-Power-Charger) ermöglichen eine Ladeleistung von 150 kW und höher. Die tatsächliche Ladeleistung hängt jedoch von weiteren Faktoren ab, siehe dazu die Frage „Wieso lädt mein Elektroauto langsamer als es die maximale Leistung der Ladestation / des Fahrzeugs zulassen würde“.
Die Belieferung der Ladestationen an Hamburgs Straßen erfolgt mit zertifiziertem Ökostrom. Die Ladestationsbetreiber verrechnen wiederum die Energie an die EMP (Electric Mobility Provider, Ladestromanbieter). Den jeweiligen EMP wählen die Nutzerinnen und Nutzer selbst. Das heißt: Unabhängig vom gewählten EMP handelt es sich an den Ladestationen um zertifizierten Ökostrom.
Es kann verschiedene Ursachen geben, warum Ihr Elektroauto mit einer niedrigeren Energiemenge lädt, als an der Ladestation angegeben ist. Folgende Gründe können zu einer verminderten Ladeleistung führen:
- Das Batteriemanagementsystem (BMS) des Elektroautos kann die Ladeleistung reduzieren, um die Batterie zu schonen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Batterie bereits einen relativ hohen Ladestand erreicht hat.
- Die Ladestation ist temporär nicht in der Lage, die volle Leistung an das Elektroauto zu liefern, dies kann z.B. folgende Gründe haben:
- Sowohl hohe als auch niedrige Temperaturen können die Effizienz der Ladung reduzieren, da Batterien empfindlich auf Temperaturschwankungen reagieren.
- Manche Fahrzeuge haben möglicherweise interne Beschränkungen bei der Aufnahme von Ladeleistung. Auch kann der Zustand der Batterie des Fahrzeugs eine Rolle spielen. Eine ältere und/oder beschädigte Batterie kann die Aufnahme der vollen Leistung begrenzen.
- Ladestationen haben Sicherheitsmechanismen, die die Ladeleistung reduzieren, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, um Schäden an der Batterie oder der Ladestation zu vermeiden.
- Die Temperatur der Batterie oder der Ladestation kann die Ladeleistung beeinflussen.
- Eine alte und/oder beschädigte Batterie kann nicht die volle Leistung aufnehmen, die von der Ladestation bereitgestellt wird.
- Die Ladegeschwindigkeit kann von der Art des Ladegeräts abhängen.
- Die Ladegeschwindigkeit an AC-Ladestationen wird unter anderem von der maximalen Leistung des im Auto verbauten sog. Onboard-Chargers vorgegeben. Viele Fahrzeugmodelle können nur mit 11 kW oder weniger an AC-Ladestationen geladen werden. Prüfen Sie, mit welcher Leistung Ihr Elektroauto maximal geladen werden kann.
Rufen Sie die Feuerwehr unter 112.
Das Risiko eines Fahrzeugbrands bei Elektroautos ist nicht höher als bei Fahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotor. Alle brennenden Fahrzeuge werden mit dem Löschmittel Wasser gekühlt und schließlich abgelöscht, da reines Wasser eine gute Kühlwirkung bietet, ungefährlich für Personen und daher als Löschmittel gut geeignet ist. Hierbei ist es zweitrangig, welche Antriebsart das Fahrzeug besitzt. Die Einsätze bei Elektroauto sind in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Brandsicherheit batterieelektrischer PKW“ der NOW GmbH entnehmen.
Die in Hamburg für die Brandbekämpfung zuständige Feuerwehr Hamburg richtet ihre Einsatztak-tikstandards an der jeweils aktuellen Brandschutzforschung aus. Dabei beobachtet und bewertet die Feuerwehr Hamburg laufend die Entwicklungen in der Einsatztaktik und -technik und nimmt bei Bedarf entsprechende Anpassungen vor. Nähere Informationen wären bei der Feuerwehr Hamburg zu erfragen.
Beschädigte oder verunfallte Elektroauto, bei denen die Batterie beschädigt ist oder sein könnte, sind aufgrund eines evtl. verzögerten Brandverhaltens zunächst nicht in Garagen oder Werkstätten abzustellen. Weisen Sie den Abschleppdienst bzw. das Entsorgungsunternehmen und/oder die Werkstatt unbedingt darauf hin, dass es sich um ein Elektroauto handelt, diese Unternehmen werden das beschädigte Fahrzeug entsprechend sicher verwahren.