Elbvertiefung

Gericht will Entscheidung des EuGH zur Wasserrahmenrichtlinie im Verfahren über den Ausbau der Weser abwarten

02. Oktober 2014 Pressemitteilung

Anders als gehofft, hat es heute keine Entscheidung im Verfahren um die Fahrrinnenanpassung der Elbe gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht will erst die Entscheidung des EuGH zur Wasserrahmenrichtlinie im Verfahren über den Ausbau der Weser abwarten. Immerhin hat das Gericht keine Mängel der Planfeststellungsbeschlüsse erkannt, die einzeln oder in ihrer Summe zu einer Aufhebung führen würden. Das ist eine wichtige Botschaft.

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Jana Eisberg / Pressestelle des Senats

Mit Blick auf die komplizierten wasserrechtlichen Fragestellungen wurde an vielen Stellen juristisches Neuland betreten. Bürgermeister Olaf Scholz und Senator Frank Horch bedanken sich  bei allen Prozessbeteiligten – den Anwälten sowie den Mitarbeitern der Planungsbehörden – für die engagierte Vorbereitung und den unermüdlichen Einsatz auch vor Gericht.

Bürgermeister Olaf Scholz: "Die Flüsse sind die Lebensadern Europas. Entlang dieser Flüsse sind die Städte und Kulturlandschaften entstanden. Das Schicksal vieler Millionen Bürgerinnen und Bürger Europas wird von der Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie durch den EuGH abhängen."

Senator Frank Horch: "Der Hamburger Hafen hat eine herausragende Bedeutung für die Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Mittel- und Osteuropa. Gemeinsam mit anderen europäischen Hafenstädten schauen wir nun gemeinsam auf die Entscheidung in Luxemburg. Das Gericht hat klar gesagt, dass die Fahrrinnenanpassung wirtschaftlich geboten ist. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass das Gericht in unserem Sinne entscheidet."

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