Realisierung auf gutem Weg

Westerweiterung macht den Hafen fit für die Zukunft

08. Juli 2015 Pressemitteilung

Die Westerweiterung einschließlich des verbesserten Drehkreises für die großen Containerschiffe wird wie geplant realisiert. Das ist Konsens im Senat. Ziel ist es, ausbaubedingte Luft- und Lärmemissionen für die Menschen am Nordufer und in der westlichen Nachbarschaft zu minimieren. Die Westerweiterung des Eurogate Container Terminals Hamburg ist ungemein wichtig für den Hamburger Hafen und seine Ausrichtung auf die Zukunft. Der Senat wird das Projekt weiter entschlossen vorantreiben, denn die Westerweiterung trägt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.

  • Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Zurzeit hat das Terminal eine Gesamtfläche von rund 140 ha mit einer Kailänge von 2km. Das bedeutet, dass zurzeit bis zu sechs Schiffsliegeplätze mit rd. 20 Containerbrücken zur Verfügung stehen. Im Hamburger Hafen spielt die damit vorhandene Umschlagkapazität von theoretisch bis zu 4,0 Mio. TEU eine bedeutende Rolle. Eurogate hält aktuell einen Marktanteil im Hamburger Hafen von rd. 25 %. Durch die Westerweiterung kämen 38 ha Fläche, zwei Groß-Schiffsliegeplätze und ein Feederliegeplatz mit zusammen etwa 10 Containerbrücken hinzu. Das generiert einen Kapazitätsgewinn von theoretisch bis zu 2,0 Mio. TEU. Jüngste Prognosen bescheinigen dem Hamburger Hafen weiterhin ein deutliches Wachstumspotenzial.

Das Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung läuft aktuell. Es war ein wichtiges Anliegen, den Ausbau so zu planen und zuzulassen, dass er einer zu erwartenden anschließenden gerichtlichen Überprüfung standhält und nicht wegen Mängeln in der Lärmbeurteilung vom Gericht wieder aufgehoben wird. Dieses Interesse wurde auch vom Unternehmen Eurogate geteilt. Anfängliche Zweifel an  Teilen des Lärmgutachtens konnten in einem konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten ausgeräumt werden.

Jüngster Termin war die zweite Erörterung am 22. Juni 2015, in der die Einwender Gelegenheit hatten, ihre Bedenken gegen das Projekt vorzutragen. Die Planfeststellungsbehörde bewertet nun die erörterten Inhalte und bezieht sie in die Formulierung des Planfeststellungsbeschlusses ein, der voraussichtlich noch 2015 vorliegen soll. Dieser kann gerichtlich überprüft werden. Nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses wird die Realisierung des gesamten Projekts etwa 6 Jahre dauern.

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