Coronavirus

Hilfen für Unternehmen

12. März 2020 Pressemitteilung

Die Auswirkungen auf die Unternehmen und die Wirtschaft in Zusammenhang mit dem Corona Virus sind aktuell noch schwer abzuschätzen. Es sind jedoch zahlreiche Hilfsangebote auf dem Weg. Senator Michael Westhagemann: „Es kommt jetzt darauf an, dass wir gemeinsam mit dem Bund und unseren eigenen Förderinstrumenten den Rahmen schaffen, um den Unternehmen möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen. Es ist wahrscheinlich, dass einige Programme durch den Bund kurzfristig angepasst und aufgestockt werden. Ich werde mich Anfang nächster Woche mit den Verbänden treffen, um die aktuelle Situation zu besprechen."

Neben den Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten im Bereich Wirtschaft gibt es auch Fördermöglichkeiten der IFB im Bereich Sport und Kultur, die auch in der aktuellen Lage zur Verfügung stehen. Finanzsenator Andreas Dressel: „Gemeinsam mit Kultur- und Sportbehörde prüfen wir, ob die in Vorbereitung befindlichen Unterstützungen des Bundes und der KfW sowie die bestehenden Fördermöglichkeiten der IFB für die sich in der Coronakrise abzeichnenden Fallgestaltungen auch in Hamburg ausreichend sind oder angepasst werden müssen. Die zur Eindämmung der Virusverbreitung notwendigen Absagen von Veranstaltungen werden gerade im Bereich Kultur und Sport relevante finanzielle Folgen haben, wir verstehen die Sorgen gerade der Kulturinstitutionen und im Sport und prüfen unsere Möglichkeiten. Schon gestern habe ich auf die Unterstützungsmöglichkeiten unserer Finanzämter hingewiesen. Auch hier prüfen wir weitere Möglichkeiten, wo wir aber auch auf Kooperation mit dem Bund angewiesen sind.“

Ein Überblick:

Kurzarbeitergeld:

Aktuell gelten die bisherigen Kurzarbeiterregelungen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf u.a. zur Stärkung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Kurzarbeit kann demnach auch beantragt werden, wenn 1/10 statt 1/3 der Belegschaft von erheblichem Arbeitsausfall betroffen ist. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden. Sozialversicherungsbeiträge für die Ausfallstunden sollen ganz oder teilweise vom Staat übernommen und die Regelungen der Kurzzeitarbeit auf Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ausgeweitet werden. Die Neuregelungen sollen bereits in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten. Sie sind bis zum 31.12.2021 befristet. Für die Kurzarbeit ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die BASFI ist im zuständigen Verwaltungsausschuss vertreten.

Finanzierungsprogramme:

Übersicht der bisherigen Finanzierungshilfen durch IFB, Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg und KfW:

Programm / Name

Für wen?

Darlehenssumme

Zuständigkeit

Hamburg-Kredit
Gründung und Nachfolge

KMU der gewerbl. Wirtschaft; bis zu 250 MA und 50 Mio. Euro Jahresumsatz.

Bis zu 750.000 Euro

IFB

Hamburg-Kredit
Wachstum

KMU der gewerbl. Wirtschaft; bis zu 250 MA und 50 Mio. Euro Umsatz; länger als 5 Jahre am Markt.

Bis zu 500.000 Euro

IFB

Bürgschaften

KMU; Gründer und Freiberufler

Bis zu 1,25 Mio. Euro

BG

Landesbürgschaften

Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg

Über 1,25 Mio. Euro

IFB

ERP-Gründerkredit universell

Gewerbl. Wirtschaft + freie Berufe

Bis zu 500.000 Euro

KfW

KfW-Unternehmerkredit

Gewerbl. Wirtschaft + freie Berufe; länger als 5 Jahre am Markt

Bis zu 25. Mio. Euro

KfW

 

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