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Senat verlängert Miethilfen im Gewerbebereich bis 30. Juni 2021

07. Januar 2021 Pressemitteilung

Angesichts der verlängerten Corona-Einschränkungen und der tiefgreifenden Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben auch im Januar 2021 haben die für die städtischen Immobilien vorrangig zuständigen Behörden - Finanzbehörde, Stadtentwicklungsbehörde und Wirtschaftsbehörde – die städtischen Miethilfen bis 30. Juni 2021 verlängert. Lockdown-betroffene Gewerbemieter können bei ihren städtischen Vermietern mit entsprechenden Nachweisen zum Corona-Bezug Anträge auf Stundung, Ratenzahlung und – als ultima ratio – auch Mietreduzierung stellen.

  • Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Auf Ersuchen des Senats sind die öffentlichen Unternehmen, die auch mit der Vermietung gewerblicher Immobilien befasst sind, schon seit März 2020 aufgefordert, mit ihren Gewerbemietern entsprechend sensibel umzugehen. So hatte der Senat schon im Rahmen des Hamburger Corona Schutzschirms Ende März 2020 eine großzügige Stundungsregelung kommuniziert und umgesetzt. Seit dem Sommer 2020 stehen jeweils Einzelfall-Lösungen im Vordergrund, die der Situation der beiden Mietvertragsparteien besser Rechnung tragen - denn nicht alle gewerblichen Mieter sind gleichermaßen von der Corona-Krise und den Einschränkungen betroffen. Von dieser Grundlage zur Stundung ist allein bis Ende September im Umfang von 29,4 Mio. Euro auf Basis von rund 1.100 Anträgen Gebrauch gemacht worden. Darüber hinaus sind Forderungen in Höhe von 5,4 Mio. Euro auf Basis von 137 Anträgen erlassen worden. Im Zuge der Corona-Einschränkungen im November/Dezember 2020 hatte der Senat seine öffentlichen Unternehmen erneut gebeten, entsprechend wohlwollend mit Anträgen gewerblicher Mieter umzugehen. Diese Maßgabe ist jetzt bis Jahresmitte verlängert: Betroffene Mieter können sich daher erneut vertrauensvoll an ihre jeweiligen Vermieter wenden. Im rein privaten gewerblichen Bereich ist durch die Bundesebene ein Rahmen für Einzelfalllösungen gesetzt, der nun durch die Marktteilnehmer ausgefüllt werden muss.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, auch zuständig für die städtischen Immobilien, erklärte: „In dieser schweren Krise müssen alle an allen Stellschrauben drehen, um durch die Krise und wieder aus ihr herauszukommen. Im Bereich der gewerblichen Vermietung wollen wir als öffentliche Hand weiter mit gutem Beispiel vorangehen. Betroffene Gewerbemieter können sich vertrauensvoll an ihren jeweiligen öffentlichen Vermieter wenden. Im privaten Bereich ist durch die Beschlüsse auf Bundesebene ein Fenster für faire Lösungen zwischen gewerblichen Mietern und gewerblichen Vermietern geöffnet, das jetzt von allen Marktakteuren ausgefüllt werden muss. Eines ist klar: Gerade im gewerblichen Bereich sitzen Mieter und Vermieter in einem Boot, sie müssen sich über eine faire Risiko- und Lastenverteilung in der Krise einigen – das ist auch unsere Linie in Abstimmung mit den beiden großen Branchenverbänden aus dem Handel HDE und der Immobilienwirtschaft ZIA.“

Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „.Corona ist nicht vorbei. Die Unternehmen sind nach wie vor auf Unterstützung angewiesen. Wir wollen, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben und unser Standort sich gut entwickeln kann. Auf diesem Weg möchten wir möglichst niemanden verlieren. Darum ist es wichtig, dass die Mieter unserer städtischen Immobilien sich in dieser Zeit auf uns verlassen können. Wir lassen sie nicht im Stich.“

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Lebenswerte Quartiere sind nicht denkbar ohne den Erhalt eines vielfältigen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebots. Gerade in den Quartieren mit einer hohen Einwohnerdichte muss Leerstand vermieden werden. Die SAGA hat bereits in der Vergangenheit mit ihren von der Corona-Krise betroffenen Gewerbemieterinnen und -mietern individuelle Lösungen entwickelt und Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbart. Auch in Zukunft wird die SAGA hierbei engagiert weiter arbeiten und bei Bedarf passgenaue Lösungen gemeinsam mit ihren Mieterinnen und Mietern entwickeln.“

 

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