In seinem heute veröffentlichten Urteil kommt das Gericht zu dem Schluss, dass für mehrere mögliche Trassenverläufe die Klimafolgen zu prüfen sind. Damit ist nicht der Bau einer Autobahn verworfen, sondern eine nachträgliche Betrachtung anderer möglicher Trassenverläufe erforderlich. Dies kann in einem ergänzenden Verfahren erfolgen.
Eine Begründung liegt bislang noch nicht vor und folgt.
Der durch das Gericht benannte Überarbeitungsbedarf wird nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe unverzüglich gemeinsam mit der Vorhabenträgerin, der Autobahnbaugesellschaft DEGES, umgesetzt. In der Folge wird die Planung für den Autobahnbau entsprechend angepasst und umgesetzt werden.
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