Von Personal- bis Sachkosten

Förderfähige Ausgaben

  • Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Junge Frau mit Geldscheinen in der Hand
pexels.com / Pavel Danilyuk

Ausgaben sind förderfähig, wenn diese durch den Begünstigten getätigt und belegt sowie von der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) geprüft sind. Es gilt das Erstattungsprinzip. In der Bewilligung wird festgelegt, wie die Ausgaben dokumentiert werden müssen. Alle Informationen zum Thema förderfähige Kosten finden Sie in den EFRE-Förderbestimmungen.

Personalkosten

Alle Personalausgaben werden pauschal über die Leistungsgruppen HelferIn, Fachkraft, SpezialistIn, ExpertIn abgerechnet. Grundlage der Pauschale ist der durchschnittliche Stunden- bzw. Monatslohn, den das Statistikamt Nord für diese Anforderungsniveaus im Jahr der Bewilligung ausweist. Voraussetzung ist, dass das Personal nachweislich für das geförderte Vorhaben gearbeitet hat. Zudem müssen sich die Kosten aus einer schriftlichen Vereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn ergeben.

Sachkosten

Alle direkten Projektausgaben, die nicht Personalausgaben sind, können als Sachkosten abgerechnet werden, z.B. Ausgaben für Anschaffungsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Reisen. Sachkosten können als IST-Kosten rechnungsgenau oder über die sogenannte Restkostenpauschale abgerechnet werden. Die Restkostenpauschale umfasst alle Ausgaben, die nicht Personalausgaben sind. Sie ist vorteilhaft, wenn die Personalkosten der weit überwiegende Kostenblock sind. Die Abrechnungsform wird im Rahmen der Bewilligung festgelegt.

Gemeinkosten

Gemeinkosten haben nur einen indirekten Bezug zum Vorhaben, z.B. Mieten, Betriebskosten, Büroausstattung für mitgenutzte Gebäude. Sie werden vorzugsweise über die Restkostenpauschale oder über eine Gemeinkostenpauschale in Höhe von max. 15 % der förderfähigen Personalkosten abgerechnet.

Nicht förderfähige Kosten

Nicht alle Kosten sind förderfähig. Der EFRE beteiligt sich z.B. grundsätzlich nicht an:

  • Schuldzinsen;
  • Mehrwertsteuer;
  • Investitionen zur Nutzung fossiler Brennstoffe;
  • Grunderwerb, wenn die Kosten mehr als 10 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projektes ausmachen;

Der EFRE fördert zudem grundsätzlich keine Projekte von Unternehmen in Schwierigkeiten. Ausnahmen unter Berücksichtigung der geltenden EU-Regelungen sind in Einzelfällen möglich.

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