Cover der Broschüre Lieferzonen
Wer hier hält, muss liefern!

Lieferzonen

In den letzten Jahren ist die Zahl der Lieferungen in Hamburg deutlich gestiegen, vor allem durch den zunehmenden Online-Handel. Lieferungen betreffen inzwischen nicht mehr nur Geschäfte, sondern auch viele Privathaushalte. Dadurch sind Lieferfahrzeuge im gesamten Stadtgebiet unterwegs, und der Bedarf an Flächen für das Be- und Entladen besteht praktisch überall. Besonders die weit verstreuten Lieferungen an Privathaushalte sollen künftig stärker berücksichtigt werden. Fehlen geeignete Haltemöglichkeiten, halten Lieferfahrzeuge oft in der zweiten Reihe. Das führt zu Staus, beeinträchtigt den öffentlichen Nahverkehr, erhöht den Ausstoß schädlicher Abgase und bringt zusätzliche Unfallrisiken für andere Verkehrsteilnehmende mit sich. Deshalb richtet Hamburg vermehrt Lieferzonen ein.

Das Be- und Entladen bedeutet, dass ein Fahrzeug kurz anhält, um Waren oder Gegenstände von einiger Größe oder einigem Gewicht ein- oder auszuladen. Dafür gibt es keine genaue Zeitvorgabe, aber der Vorgang sollte möglichst schnell und ohne unnötige Verzögerungen erledigt werden.

Bleibt der Fahrer mit seinem Fahrzeug in dem Ladebereich stehen, ohne dass etwas ein- oder ausgeladen wird, handelt es sich um eine unzulässige Nutzung. Wird das Fahrzeug verlassen, ohne dass etwas ein- oder ausgeladen wird, gilt dies schon ab der ersten Sekunde.

Beispiele:

  • Ein Fahrer hält an, um kurz in ein Geschäft zu gehen. Dies gilt sofort als Parken, da er das Fahrzeug verlässt und keine Waren be- und entlädt. Kurz beim Bäcker die Brötchen holen und dabei das Fahrzeug in einem Ladebereich abstellen, ist daher nicht erlaubt.
  • Eine Lieferfahrerin hält länger als drei Minuten, um Waren auszuladen. Dies gilt trotz der längeren Dauer als Halten, da der Zweck des Anhaltens das Be- und Entladen ist.

Die erlaubte Standzeit in einem Ladebereich richtet sich nach dem jeweiligen Anlass. Für das Ausladen schwerer Möbel oder das Entladen eines ganzen LKWs wird mehr Zeit benötigt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Standzeit in dem Ladebereich möglichst kurzgehalten werden muss. Der Be- oder Entladevorgang sollte dabei jederzeit deutlich erkennbar sein, insbesondere bei Kontrollen. Bei Umzügen oder längeren Be- und Entladevorgängen mit längeren Pausen zwischen dem eigentlichen Be- und Entladevorgang empfiehlt sich die Einrichtung einer temporären Halteverbotszone. Diese kann im Vorwege bei dem zuständigen Polizeikommissariat beantragt werden.

Hamburg hat sich vorgenommen, bis zum Jahr 2045 fast keine klimaschädlichen Emissionen mehr auszustoßen. Das Ziel ist, dass Hamburg dann praktisch CO2-neutral ist. Besonders im Bereich Verkehr muss dafür viel getan werden: Im Vergleich zu 2021 sollen bis 2045 rund 3,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Das geht nur, wenn nicht nur weniger Autos unterwegs sind, sondern auch der Lieferverkehr in der Stadt umweltfreundlicher wird – zum Beispiel durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen und Lastenrädern. Damit mehr Unternehmen auf solche Fahrzeuge umsteigen, will Hamburg spezielle Lieferzonen einrichten, die nur für emissionsfreie Fahrzeuge zugänglich sind. So soll der Umstieg auf klimafreundliche Lieferungen attraktiver gemacht werden.

Fahrzeuge, an denen eine Postkarte zum Thema „Lieferzonen für emissionsfreie Fahrzeuge“ angebracht wurde, stehen leider nicht berechtigt in diesen Ladebereichen. Im Folgenden wird erklärt, wann man in diesen Ladebereichen mit seinem Fahrzeug stehen darf.

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BWAI

Jede Privatperson und jedes Unternehmen darf ihr Fahrzeug zum Be- und Entladen in dem Ladebereich abstellen – aber nur, wenn das Fahrzeug als emissionsfrei gilt.

Das ist der Fall, wenn es sich um ein Lastenfahrrad oder ein Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen handelt. Ein E-Kennzeichen bekommen Fahrzeuge, die elektrisch fahren, mit einer Brennstoffzelle betrieben werden oder als Hybridfahrzeug von außen aufgeladen werden können.

Kontakt

Referat Logistik

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation