Formalitäten

Reglementierte Berufe: Freie Berufe, Gewerbe, Handwerk

Die Wirtschaftsbehörde informiert darüber, welche rechtlichen Anforderungen in den reglementierten Berufen zu beachten sind.

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Das Angebot richtet sich an alle, die selbstständig werden oder ihren Tätigkeitsbereich ausweiten wollen.

Grundsätzlich kann eine Tätigkeit ohne große Formalitäten begonnen werden – meist ist nur eine Steueranmeldung, eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft und eine Gewerbeanzeige erforderlich. Ein Gewerbe ist eine nicht sozial unwertige (generell nicht verbotene), auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, die nicht zur Urproduktion, zu den Freien Berufen oder zur bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zu rechnen ist.

Jedoch wird in manchen Branchen wie Pfandleiher, Bewacher, Versteigerer, Makler, Bauträger, Baubetreuer, Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater zusätzlich eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung benötigt. Erlaubnispflichten für weitere Tätigkeiten können sich auch aus anderen Gesetzen wie beispielsweise dem Hamburgischen Spielhallengesetz ergeben. Zuständig ist das örtliche Bezirksamt, zum Teil wie bei Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern die Handelskammer.

Handwerksbetriebe müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein. In den  Gewerben des Vollhandwerkes nach Anlage A zur Handwerksordnung ist zusätzlich die erfolgreiche Meisterprüfung erforderlich. Nur in Ausnahmefällen kann über eine entsprechende Regelung auch für Nicht-Meister eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Zuständig ist die Handwerkskammer.

Freiberufler, für die es eine Kammer gibt (zum Beispiel Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Beratende Ingenieure und bauvorlageberechtigte Ingenieure, Ärzte), benötigen in der Regel für ihre Tätigkeit eine Zulassung durch ihre jeweilige Kammer.

Neben den beruflichen Anforderungen sind die allgemeinen Voraussetzungen zu beachten. Hierzu gehören zum Beispiel die bau- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen.

Selbstständige können sich an die für sie zuständigen Kammern oder ihr Bezirksamt wenden. Bitte nutzen Sie hierfür die unten angebotenen weiterführenden Links.

Weitere Informationen

Verfahrensklärung (Seite des Einheitlichen Ansprechpartners)
Informationen über Anforderungen an Ihre Tätigkeit in einem interaktiven Verfahren.

Handwerkskammer – Servicecenter, Handwerksrolle
Informationen für Handwerker: Zugangsvoraussetzungen, Handwerksrolle und mehr.

Handelskammer – Unternehmensförderung und Start
Allgemeine Informationen für Gewerbetreibende von der Handelskammer Hamburg. 

Behördenfinder: Suche des zuständigen Bezirksamts
Straße eingeben und zuständiges Bezirksamt erfahren mit dem Behördenfinder.

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