Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation betreut allgemeine Fragen des Ladenöffnungsrechts.
Dazu gehören auch Sonntagsöffnungen. Im Hamburger Einzelhandel können die Läden an bis zu vier Sonntagen jährlich aus Anlass von besonderen Ereignissen öffnen (§ 8 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz).
Diese Sonntagsöffnungen werden von den Bezirksämtern in eigener Zuständigkeit durch Erlass von Verordnungen ermöglicht.