EU-Dienstleistungsrichtlinie

Wozu einen Einheitlichen Ansprechpartner?

Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie haben sich seit Ende 2009 die Bedingungen für grenzüberschreitende Tätigkeiten von Dienstleistern entscheidend verbessert. Zentrales Element der Richtlinie ist die Einrichtung von Einheitlichen Ansprechpartnern in ganz Europa.

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EU-Dienstleistungsrichtlinie
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Besonders Kunden aus dem Ausland kann unter dem Eindruck von Sprachbarrieren und eines unbekannten Verwaltungssystems leicht die Orientierung abhandenkommen – bezogen auf die Europäische Union (EU) ein schwerwiegendes Hindernis für die gelebte Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und die europäische Integration.

Die EU hat diese Problematik erkannt und mit der Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie darauf reagiert. Ziel der Richtlinie ist es, Europa zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt werden zu lassen. 

Die  Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht brachte eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen mit sich. Ein zentrales Element ist die Einrichtung von Einheitlichen Ansprechpartnern, die Kunden aus ganz Europa Hilfe aus einer Hand anbieten können.

Der Einheitliche Ansprechpartner Hamburg ist aber nicht nur für Gründer und Unternehmer aus dem europäischen Ausland da, sondern darüber hinaus für Kunden aus Hamburg und der ganzen Welt.

EU-Dienstleistungsrichtlinie

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Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister in Hamburg
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