Rat und Hilfe

Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Hamburg

Hier finden Sie alle von der Stadt Hamburg nach Paragraph 305 Insolvenzordnung anerkannten Beratungsstellen.

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Frau mit Telefon-Headset am Schreibtisch
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Diese Anerkennung ist wichtig, weil nur solche Beratungsstellen die erforderliche Bescheinigung über die Durchführung des außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens ausstellen können.

Die Beratung ist in der Regel kostenpflichtig. Wenn Sie Sozialhilfe oder SGB II-Leistungen beziehen oder nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um die Beratung zu bezahlen, können Sie beantragen, dass die Beratungskosten übernommen werden (siehe auch Kosten der Beratung).

Beratungsstellen

Hierfür müssen Sie sich ausschließlich an die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen wenden, die im Auftrag der Stadt die Beratung nach Paragraph 11 Absatz 5 Sozialgesetzbuch XII bzw. Paragraph 16a Nr. 2 Sozialgesetzbuch II durchführen.

Offene Kurz- und Notfallsprechstunde

Die Offenen Kurz- und Notfallsprechstunden richten sich an Bürger mit akuten Schuldenproblemen und bieten eine zeitlich begrenzte Kurzberatung. Die Inanspruchnahme kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn eine Kontopfändung bzw. Lohnpfändung ansteht oder sich der Gerichtsvollzieher angekündigt hat. Bei der Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle erhalten Sie Unterstützung und es werden ggf. umgehend erste Maßnahmen in die Wege geleitet. Das Angebot ist kostenfrei.

Hier finden Sie eine Übersicht der Sprechzeiten zur Offenen Kurz- und Notfallsprechstunde (PDF, 120 KB).

Zum Weiterlesen

Im Hintergrund viele graue Paragrafen, im Vordergrund eine große Lupe mit einem großen, roten Paragrafen unter dem Glas.
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Grundlagen

So arbeiten die Beratungsstellen

So arbeiten die Beratungsstellen Die Schuldner- und Insolvenzberatung wird in Hamburg von privaten Einrichtungen im Auftrag der Stadt durchgeführt.

Titelseite des Faltblattes Wegweiser zu den Hamburger Schuldnerberatungsstellen
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Faltblatt

Schuldnerberatung

Wegweiser zu den Hamburger Schuldnerberatungsstellen.

Mehrere Geldscheine werden übergeben
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Eigenbeteiligung

Kosten der Schuldnerberatung

Die Beratung in den privaten Beratungsstellen ist nicht kostenfrei. Die Stadt übernimmt jedoch die Kosten einer Schuldner- oder Insolvenzberatung für Bürger, wenn diese selbst nicht über ausreichendes Einkommen verfügen.

01. November 2022