Steigen sie vom Minijob auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um. Damit sichern Sie sich die Möglichkeit auf mehr Geld, finanzielle Unterstützung bei längerer Krankheit und bessere Chancen im Job.
Die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist eine Chance, vorhandene Ressourcen zu nutzen.
Hinweise
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Minijobs eine neue Verdienstgrenze. Dadurch ergeben sich für Minijobbende sowie Arbeitgeber einige Änderungen und Fragen. Die Minijob-Zentrale gibt mit ihren Fragen und Antworten unter www.minijob-zentrale.de einen guten Überblick über die neuen Minijob-Regelungen. Die Informationen auf unseren Seiten wurden an den Stand 1. Januar 2025 angepasst.
Kontakt zum Fachkräftenetzwerk: Bei Fragen oder Anregungen senden Sie bitte eine E-Mail an: fachkraefte@soziales.hamburg.de