Minijobbende

Gleiches Recht auch im Minijob

Minijobs unterliegen den gleichen gesetzlichen Grundlagen wie Voll- und Teilzeitjobs. Minijobbende haben die gleichen Rechte wie Angestellte in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

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Das bedeutet:

Auch der flexible Einsatz ist nur im Rahmen der gesetzlichen Grenzen möglich: