Elektromobilität

4. Aufbau eigene Ladestation

Der Weg zur eigenen Ladestation.

  • Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Eine Person steht neben einer Wallbox. Neben ihr steht ein Elektroauto.
Ev von Zaptec (@zaptec) auf Unsplash

Was bedeutet "eigene Ladestation"?

In Abgrenzung zu einer öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Ladestation stehen „eigene Ladestationen“ auf privaten Flächen, wie bspw. auf einem Betriebs- oder Wohngrundstück. Diese werden in der Regel für das Laden eigener Elektroautos verwendet. 

Besitzerinnen und Besitzer eines Eigenheims mit Stellplatz auf dem Grundstück können in den meisten Fällen problemlos eine Wallbox auf ihrem Grundstück installieren. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern ist die Installation einer Ladestation ebenfalls möglich, sofern entsprechende Stellplätze für die Fahrzeuge verfügbar sind. Hierbei gilt es, einige Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. 

Unternehmen, die beabsichtigen, einen eigenen Ladepark mit mehreren Ladestationen für ihre Flotte zu errichten, benötigen zur Planung und Umsetzung ihres Vorhabens ggf. geeignete Dienstleister (z.B. für Aufbau, Betrieb und Wartung der Ladeinfrastruktur). Dazu können Sie unten unter dem Punkt "An wen kann ich mich wenden?" mehr lesen.

Unter gewissen Voraussetzungen können „eigene“ bzw. private Ladestationen auch für Dritte (z.B. Besucher, Kunden, Geschäftspartner) zugänglich gemacht werden. Dazu können Sie unter dem folgenden Punkt „Wichtige Aspekte zur eigenen Ladestation“ näheres lesen.

Wichtige Aspekte zur eigenen Ladestation

Bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen können eine Vielzahl von Fragen auftreten – unter Laden im privaten oder betrieblichen Raum finden Sie die passenden Antworten. 

Ich bin Mieter und möchte gerne eine Wallbox auf einem gemieteten Stellplatz installieren, was muss ich beachten?

Mieter haben seit dem 01. Dezember 2020 durch Anpassungen im Mietrecht einen Anspruch auf die Errichtung von privater Ladeinfrastruktur. Voraussetzung für den Anspruch ist ein eigener, der mietenden Person zugewiesener Stellplatz. Bei der Planung und Errichtung von Ladeinfrastruktur auf gemieteten Stellplätzen ist der Vermieter frühzeitig im Prozess einzubeziehen. Es ist empfehlenswert, die Kostenfrage und Nutzungsbedingungen bereits zum Beginn der Planung zu klären. Erst nach Zustimmung des Vermieters können bauliche und technische Maßnahmen an (Tief-) Garagenstellplätzen bzw. Außenparkplätzen durchgeführt werden. Ausführliche Informationen über die Errichtung von privater Ladeinfrastruktur finden Sie unter WEG- und Mietrecht Ladestationen und “Einfach laden an Wohngebäuden”.

Kann ich den Strom aus meiner Ladeeinrichtung auch anderen zur Verfügung stellen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Sie können den Ladestrom entweder unentgeltlich zur Verfügung stellen oder auch gegenüber Dritten abrechnen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Ladevorgang abzurechnen und den Zugang Dritter zur Ladeinfrastruktur zu regeln. Im Falle der Abrechnung von Ladestrom gegenüber Dritten sind unterschiedliche rechtliche Vorgaben zu beachten. Da diese vielfältig und komplex sein können, kann zur Unterstützung beim Betrieb und der Abrechnung auf spezialisierte Dienstleister (z.B. Ladestationsbetreiber/ CPO) zurückgegriffen werden.

Darf ich das Ladekabel bzw. die Stromkabel (Verlängerung, Kabeltrommel) von meinem an der Straße parkenden Elektroautos zu meinem Haus über den Gehweg verlegen?

Nein, da das Kabel eine Stolpergefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie eine Gefahrenquelle für weitere Gehwegnutzende darstellt. Das allgemeine Interesse an einer gefahrenfreien Nutzung des Gehwegs steht an dieser Stelle über dem privaten Interesse des einzelnen Fahrers eines Elektroautos, das Fahrzeug laden zu können.

Wegweiser zum Aufbau der eigenen Ladestation

Sie interessieren sich für den Aufbau der eigenen Ladestation, wissen jedoch nicht genau, wie Sie vorgehen sollen, was zu beachten ist, welche Vorschriften es einzuhalten gilt und was für den Eigenbedarf in Ihrem Fall sinnvoll ist? 

Ob es sich in Ihrem Fall um eine Ladestation bei Ihnen zu Hause oder im betrieblichen Umfeld handelt, hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen zu den Themen Netzanschluss, Anträge und Genehmigungen sowie Ladeeinrichtungen in Mehrfamilienhäusern & WEGs samt Verlinkungen zu den richtigen Ansprechpartnern und Antragsformularen sowie zahlreiche Prozessbeschreibungen: Wegweiser zum Aufbau & Betrieb privater Ladeeinrichtungen in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Praxisleitfaden für Wohnungseigentümergemeinschaften bundesweit

An wen kann ich mich wenden?

Sind Sie schon einen Schritt weiter und stehen vor der Installation der eigenen Ladestation, benötigen nur noch einen passenden Ladeinfrastrukturbetreiber? In dieser Datenbank finden Sie eine Übersicht der in Hamburg aktiven Ladeinfrastrukturbetreiber (Charge Point Operator, kurz: CPO) mit ihrem jeweiligen Servicespektrum sowie Kontaktinformationen: Ladeinfrastruktur – Betreiber in Hamburg

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