Parken und Laden von Elektroautos
Muss ich für mein Elektroauto Parkgebühren zahlen?
Elektroautos dürfen in der Stadt Hamburg an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkzeit kostenlos parken. Dafür muss lediglich eine Parkscheibe genutzt werden und das Fahrzeug ein E-Kennzeichen haben.
Seit dem 07. Juli 2026 läuft ein Pilotprojekt in zwei Quartiersparkgebieten zur Digitalisierung des Parkraummanagements. Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos mit E-Kennzeichen bedeutet dies, dass das Kennzeichen in der App oder am Automaten eingeben werden muss, es ist nicht ausreichend, die Parkscheibe auszulegen. Der Parkvorgang ist weiterhin bis zur Höchstparkdauer kostenfrei. Beim Laden und Parken an einer Ladestation muss jedoch weiterhin eine Parkscheibe im Fahrzeug ausgelegt werden, das Kennzeichen muss in diesem Fall nirgendwo angegeben werden. Die Kontrolle an der Ladesäule erfolgt weiterhin durch die Außendienstmitarbeitenden, die anhand der Parkscheibe feststellen können, ob Sie innerhalb der Höchstparkdauer parken. Nähere Informationen insbesondere auch zu den betroffenen Gebieten finden Sie hier und hier.
Ein E-Kennzeichen kann sowohl bei einer Neuzulassung als auch bei einer bestehenden Zulassung bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Beantragung von E-Kennzeichen für Elektroautos. Für Elektroautos, welche im Ausland zugelassen sind, besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Plakette zu erwerben, sofern für diese Fahrzeuge keine Kennzeichen speziell für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilt wurden. Wenden Sie sich zum Erwerb bitte an behoerdenundkonsulate@lbv.hamburg.de .
Die derzeitige Gesetzeslage sieht ein Enddatum der Bevorrechtigung von Elektroautos mit Ablauf des 31. Dezember 2026 vor.
Die Befreiung von der Gebührenpflicht gilt im Übrigen auch auf gebührenpflichtigen P+R-Flächen für eine Parkdauer von maximal 24 Stunden. Die genauen Bedingungen finden Sie in der Benutzungsordnung der P+R GmbH.
Für privat bewirtschaftete Parkflächen (z.B. privat betriebene Parkhäuser von Einkaufszentren) gelten die oben skizzierten Regelungen nicht.
Wie lange darf ein Elektroauto an einer Ladestation an Hamburgs Straßen geladen werden?
Die maximale Ladedauer an den Ladestationen in Hamburg im öffentlichen Raum ist im Bewirtschaftungszeitraum (werktags von 9 bis 20 Uhr) auf 3 Stunden für AC-Ladestationen und auf 1 Stunde für DC- bzw. HPC-Ladestationen begrenzt. Die Begrenzung der Ladedauer ist über die Beschilderung vor Ort geregelt. Die Ladezeit ist mit einer gut sichtbar ausgelegten Parkscheibe nachzuweisen, ferner muss das Elektroauto über das E-Kennzeichen verfügen. Das Abstellen an den Ladestationen bis zur angezeigten Höchstdauer ist nur zulässig, wenn gleichzeitig ein Ladevorgang gestartet wird. Außerhalb des angegebenen Bewirtschaftungszeitraums dürfen Elektroautos zeitlich unbegrenzt und ohne Parkscheibe laden, aber auch hier ist es verpflichtend, dass ein Ladevorgang gestartet wird. Es ist jedoch möglich, dass der von Ihnen gewählte EMP (Electric Mobility Provider, Ladestromanbieter) eine Blockiergebühr erhebt. Daher empfiehlt es sich, die mit dem EMP vereinbarten Bedingungen zu prüfen, vgl. dazu auch unter dem Punkt „Laden erklärt“ die Frage „Wird an den Ladestationen eine Blockiergebühr erhoben?“
Die Höchstpark- bzw. -ladezeiten an öffentlich zugänglichen Ladestationen, die sich auf privatem Grund befinden (zum Beispiel an Tankstellen, auf Supermarktparkplätzen etc.), können von diesen Regelungen abweichen. Achten Sie bitte auf die entsprechende Beschilderung vor Ort.
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