Aufgabenbereiche
- Erteilung von Lizenzen und Berechtigungen für Privatpilotinnen und Privatpiloten
- Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen
- Abnahme theoretischer Luftfahrerprüfungen für Privatpilotinnen und Privatpiloten (PPL/LAPL/SPL/BPL)
- Beratung von Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhabern, Lehrberechtigten, Flugschülerinnen und Flugschülern sowie Ausbildungsorganisationen
Theoretische Luftfahrerprüfung
Für die Teilnahme an der theoretischen Luftfahrerprüfung ist eine Empfehlung der Ausbildungsorganisation erforderlich.
Ein Informationsblatt und die Aufgabenverteilung zur Prüfung finden Sie unter ‚Downloads‘ (unten). Auszüge aus den Fragenkatalogen sind auf folgender Seite veröffentlicht: AIRCADEMY – PPL and ATPL Training Material and Question Databases
Besuchszeiten
Nach Vereinbarung.
Allgemeiner Gebührenhinweis
Für Verwaltungshandlungen im Zusammenhang mit der Lizenzierung werden Gebühren nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV), Anlage Gebührenverzeichnis Abschnitt III und VI) erhoben. Diese richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem Nutzen für die Antragstellerin/den Antragsteller.
Kontakt:
Unser Funktionspostfach für alle Belange im Bereich Lizenzierung von Privatpilotinnen und Privatpiloten lautet: fcl@bwai.hamburg.de