Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) benötigen z.B.:
- Zugangsberechtigte für den Sicherheitsbereich eines Flughafens (Inhaber eines Flughafenausweises)
- Personal der Luftfahrtunternehmen
- Personal der Luftfrachtunternehmen, Beteiligte an der sicheren Lieferkette
Zur Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nutzen Sie bitte unseren Online-Dienst, zu dem Sie mit Klick auf den Link direkt weitergeleitet werden.
Weitere Informationen zum Online-Dienst und Antragsprozess erhalten Sie zudem hier.
Wichtige Informationen
- Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung beinhaltet zumindest die Erfassung aller Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jegliche Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre vor Antragstellung.
- Sofern Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens sechs Monate Ihren Wohnsitz im Ausland gehabt haben, beachten Sie bitte unser Merkblatt "Führungszeugnis Ausland".
In diesem Zusammenhang finden Sie hier wichtige Informationen zum Beteiligungsverfahren.
Informationen für Flugschulen
Gemäß § 3 Absatz 6 Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung teilt der für die Ausbildung der Luftfahrerinnen und Luftfahrer verantwortliche Ausbildungsbetrieb der zuständigen Luftsicherheitsbehörde die Aufnahme der Ausbildung mit. Dies gilt zudem auch für den Wechsel zu einem neuen Ausbildungsbetrieb. Unter Downloads finden Sie das dafür notwendige Dokument. Die Ausbildung darf bei einem Widerruf/ einer Rücknahme der Zuverlässigkeit nicht fortgeführt werden.
Untenstehend im Bereich Download finden Sie wichtige Hinweise und Informationen zu weiteren Themen.
Sicherheitsbereiche des Hamburg Airport, Lübeck Airport, Flughafen Sylt
Unternehmen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zutritt zu den Sicherheitsbereichen der o.g. Flughäfen benötigen, werden gebeten, sich direkt an die jeweiligen Ausweisstellen zu wenden.
- Ausweisstelle des Airport Hamburg:
Telefon: 040/5075-6150
E-Mail: ausweisstelle@ham.airport.de - Ausweisstelle des Airport Bremen:
Telefon: 0421 / 5595-263
E-Mail: Flughafenausweise@airport-bremen.de - Ausweisstelle des Airport Lübeck:
Telefon: 0451 / 58301-41 - Flughafen Sylt
Telefon: 04651/920-624
Allgemeiner Gebührenhinweis
Für die Bearbeitung und Erstellung einer Zuverlässigkeitsbescheinigung nach § 7 LuftSiG wird eine Gebühr in Höhe von grundsätzlich 68 Euro erhoben (gemäß Anlage 1 zu § 1 Luftsicherheitsgebührenverordnung). Weitere Informationen zu unseren Gebühren sind diesem Dokument zu entnehmen.
Kontaktdaten:
Hinweis Erreichbarkeit der Luftsicherheitsbehörde Hamburg
Wir sind grundsätzlich telefonisch für Sie zu erreichen. Mittwochs ab 12 Uhr und am Freitag sind wir telefonisch nicht zu erreichen. Sollten wir nicht erreichbar sein, dann wenden Sie sich bitte an unser E-Mail-Postfach: antragzuep@bwai.hamburg.de. Wir werden uns dann zeitnah um Ihr Anliegen kümmern.
Luftsicherheitsbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Telefon:
+ 49 40 42841-1306
+ 49 40 42841-1736
+ 49 40 42841-1746
+ 49 40 42841-1758
+ 49 40 42841-1744
+ 49 40 42841-1512
+ 49 40 42841-1484
E-Mail: antragzuep@bwai.hamburg.de