Einige unserer Aufgaben im Überblick:
1. Luftrechtliche Genehmigungsverfahren
Wir führen luftrechtliche Genehmigungsverfahren durch, z. B. bei baulichen Veränderungen an bestehenden Luftverkehrsanlagen wie dem Flughafen Hamburg oder dem Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder. Auch neue Hubschrauberlandeplätze fallen in unseren Zuständigkeitsbereich.
2. Rechtliche Fragen rund um den Betrieb und die Nutzung von Luftverkehrsanlagen
Das Referat klärt rechtliche Fragestellungen zu Betriebszeiten, Sicherheitsanforderungen, Änderungen im Luftverkehrsbereich und der Einhaltung von Vorschriften.
3. Themen rund um Luftverkehrsanlagen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich u. a. mit:
- Maßnahmen zum Schutz vor Vogelschlag
- Sicherstellung der Hindernisfreiheit im Umfeld von Start- und Landebahnen
- Umsetzung neuer europäischer Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)
4. Ordnungsrechtliche Maßnahmen
Bei Verstößen gegen luftverkehrsrechtliche Vorschriften, etwa durch illegalen Drohnenaufstieg, leiten wir Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und setzen die geltenden Regeln konsequent durch.