In dem Planfeststellungsverfahren „Westumfahrung Bahnhof Alte Süderelbe“ hat die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation - Planfeststellungsbehörde - am 19. Dezember 2025 den Plan festgestellt.
Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabenträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation die Planfeststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 Hamburgisches...
Gegenstand des Vorhabens sind der barrierefreie Ausbau der U-Bahn-Haltestelle Sierichstraße (U3) durch den Neubau einer zusätzlichen Schalter- und Zugangshalle mit Aufzugsanlage an der Dorotheenstraße, die damit in Zusammenhang stehenden Rück- und Neubaumaßnahmen an dem Bahnsteig und dem...
Öffentliche Auslegung der geänderten Planunterlagen und Unterrichtung nach § 19 UVPG
Bestandteil des beantragten Planfeststellungsverfahrens ist die 8-streifige Erweiterung der A 1 südlich des AD HH-Südost (A 1/A 25) bis nördlich des AD Süderelbe (A 1/A 26)
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die 8-streifige Erweiterung der A1 für den südlichsten Abschnitt des Autobahndreiecks Hamburg-Südost – Landesgrenze Hamburg/ Niedersachsen durchzuführen. Nunmehr soll ab dem 21.07.2025 ein Erörterungstermin stattfinden
Gegenstand des Vorhabens ist die Verlängerung der U-Bahnlinie U4 auf den neuen Stadtteil Grasbrook, den die Freie und Hansestadt Hamburg derzeit entwickelt. Mit der Verlängerung der U4 soll die Verknüpfung zu den umliegenden Stadtarealen hergestellt und mit der neuen Haltestelle zwischen dem...
Die Autobahn GmbH des Bundes (Vorhabenträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation eine Planänderung beantragt.
Die DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin, vormals DB Netz AG) beabsichtigt, auf der Relation Hamburg Hauptbahnhof – Ahrensburg – Bad Oldesloe die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb einer neuen S-Bahnlinie S4 herzustellen.
Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabensträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation die Planfeststellung beantragt.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes (Vorhabenträgerin), hat für das vorstehende Vorhaben bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Planfeststellung beantragt.
Bekanntmachung der vorläufigen Anordnung vom 24. Januar 2024 gemäß § 17 Absatz 2 Satz 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) zur Festsetzung von vorbereitenden Maßnahmen und Teilmaßnahmen.
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