Erörterungstermin

Achtstreifige Erweiterung der Bundesautobahn A 1 zwischen AD Süderelbe und AS HH-Harburg (Planungsabschnitt Süd)

Die Autobahn GmbH des Bundes (Vorhabensträgerin), vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, plant die 8-streifige Erweiterung der A1 für den südlichsten Abschnitt des Autobahndreiecks Hamburg-Südost – Landesgrenze Hamburg/ Niedersachsen durchzuführen. Das Vorhaben liegt in den Bezirken Harburg (Stadtteil Neuland) sowie Hamburg-Mitte (Stadtteil Wilhelmsburg) der Freien und Hansestadt Hamburg. Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland.

  • Wirtschaft, Arbeit und Innovation
    • Sie lesen den Originaltext

Mit dem Ausbau der A 1 soll eine Verbesserung des Verkehrsflusses für den kontinentalen Nord-Süd-Verkehr, aber auch der Erreichbarkeit der Metropolregion Hamburg herbeigeführt werden. Von besonderer Relevanz ist dabei die eingeschränkte Lebensdauer der vorhandenen Süderelbbrücke. Daher soll mit dieser Planung sichergestellt werden, dass rechtzeitig ein Ersatzneubau mit Erweiterung auf 8 Fahrstreifen umgesetzt werden kann.

Die Erweiterung der A 1 wurde in 3 Verkehrseinheiten (VKE) unterteilt:

- VKE 7141 (Planungsabschnitt Nord)

- VKE 7142 (Planungsabschnitt Mitte) 

- VKE 7143 (Planungsabschnitt Süd).

Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens ist ausschließlich die VKE 7143 einschließlich der erforderlichen Anpassungsbereiche an den Bestand südlich und nördlich der VKE. Die Anpassung im Norden ist erforderlich, weil die neue Süderelbbrücke deutlich höher liegt als das Bestandsbauwerk. Im Anpassungsbereich Süd erfolgt die Aufweitung der Fahrbahn von 6 auf 8 Fahrstreifen. Die Gesamtlänge des Planfeststellungsabschnittes von 2,580 km setzt sich zusammen aus 1,695 km für die VKE 7143, 0,275 km für die Anpassungsstrecke Nord und 0,610 km für die Anpassungsstrecke Süd. 

Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen (z.B. landschaftspflegerischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabenbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahme (z.B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z.B. durch Schalleinwirkungen). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Für die Herstellung der Kompensationsmaßnahmen werden teilweise auch Flächen im Landkreis Lüneburg (Gemarkung Mechtersen) und im Landkreis Harburg (Gemarkung Hoopte und Gemarkung Bullenhausen) beansprucht.

Für die vorgenannte Maßnahme hat die Vorhabensträgerin bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation die Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt.

Der zur Feststellung beantragte Plan lag samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen vom 14. November 2022 bis zum 13. Dezember 2022 zur Einsicht aus. Im Wesentlichen als Resultat der Einwendungen und Stellungnahmen nahm die Vorhabensträgerin zwei Planänderungen vor. Die geänderten Planunterlagen samt den geänderten Unterlagen über die Umweltauswirkungen wurden daraufhin erneut vom 20. November 2023 bis zum 19. Dezember 2023 (1. Planänderung) sowie vom 10. März 2025 bis zum 09. April 2025 (2. Planänderung) ausgelegt. 

Gegenstand der 1. Planänderung war im Wesentlichen:

  • die Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (einschließlich der Maßnahmenübersichtspläne, Maßnahmenpläne, Maßnahmenverzeichnisse und der Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich),

  • die Ergänzung des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses,

  • die Überarbeitung der wassertechnischen Untersuchungen (Erläuterungsbericht Wassertechnik, Ergebnisse wassertechnischer Berechnungen, Regelquerschnitte und Entwässerungsdetails) sowie

  • die Überarbeitung des Erläuterungsberichts.

Die 2. Planänderung beinhaltete im Wesentlichen:

  • die Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (einschließlich der Maßnahmenübersichtspläne, Maßnahmenpläne, Maßnahmenverzeichnisse und der Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich),

  • die Ergänzung des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses,

  • die Überarbeitung der Übersichtspläne, Übersichtshöhenpläne, Lagepläne und Höhenpläne,

  • die Überarbeitung des Übersichtslageplans der Entwässerung,

  • die Überarbeitung des Regelungsverzeichnisses und der Bauwerksskizzen,

  • die Überarbeitung der wassertechnischen Untersuchungen (Erläuterungsbericht Wassertechnik, Ergebnisse wassertechnischer Berechnungen, Details, Schnitte, Höhenpläne und Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie),

  • die Überarbeitung des Erläuterungsberichts,

  • die Überarbeitung des Fachgutachtens artenschutzrechtlicher Belange,

  • die Überarbeitung der FFH-Vorprüfung zum FFH-Gebiet „Hamburger Unterelbe“ sowie

  • die Überarbeitung des UVP-Berichts inkl. der Anlage zur Berechnung der CO²-Emissionen.

Die im Planfeststellungsverfahren gegen den Plan und die Planänderungen erhobenen Einwendungen, abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 HmbVwVfG, eingereichten Äußerungen im Sinne von § 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan und den Planänderungen werden ab dem 21. Juli 2025 mit der Vorhabensträgerin, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben, Stellungnahmen abgegeben und Äußerungen eingereicht haben, erörtert.

Die Erörterung beginnt am 21. Juli 2025 um 10:00 Uhr in dem Auditorium der Katholischen Akademie, Herrengraben 4, 20459 Hamburg und wird voraussichtlich mehrere Tage dauern. Die Fortsetzung findet, soweit erforderlich, jeweils am selben Ort zur selben Uhrzeit statt.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Ein Beteiligter kann zum Erörterungstermin mit einem Beistand erscheinen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die Erörterung ist nicht öffentlich, da es sich um eine mündliche Verhandlung im Sinne des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und nicht um eine allgemeine Informationsveranstaltung handelt. Die Teilnehmer haben sich durch Lichtbildausweis auszuweisen. Aufwendungen, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Ansprechpartner/in:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

Tizian Gräb
Tel.: 040/42841-1635
E-Mail: tizianbenedict.graeb@bwai.hamburg.de

Sandra Wahl
Tel.: 040/42841-1815
E-Mail: sandra.wahl@bwai.hamburg.de

Antje Dein
Tel.: 040/42841-1368
E-Mail: antje.dein@bwai.hamburg.de

 

 

 

Download

DL A1 Süd 2. PÄ Band 1

ZIP herunterladen [ZIP, 16,1 MB]

DL A1 Süd 2. PÄ Band 2

ZIP herunterladen [ZIP, 43,9 MB]

DL A1 Süd 2. PÄ Band 3

ZIP herunterladen [ZIP, 23,1 MB]

DL A1 Süd 2. PÄ Band 4

ZIP herunterladen [ZIP, 72,2 MB]

DL A1 Süd 2. PÄ Band 5

ZIP herunterladen [ZIP, 52,7 MB]

Zum Weiterlesen

Hamburg Logo
FHH
Planfeststellungsbeschluss

Westumfahrung Bahnhof Alte Süderelbe

In dem Planfeststellungsverfahren „Westumfahrung Bahnhof Alte Süderelbe“ hat die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation - Planfeststellungsbehörde - am 19. Dezember 2025 den Plan festgestellt.

Hamburg Logo
FHH

Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der U-Bahn-Haltestelle Habichtstraße um eine zusätzliche Zugangshalle

Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabenträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation die Planfeststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 Hamburgisches...

Hamburg Logo
FHH

Barrierefreier Ausbau und Erweiterung der U-Bahn-Haltestelle Sierichstraße um eine zusätzliche Zugangshalle

Gegenstand des Vorhabens sind der barrierefreie Ausbau der U-Bahn-Haltestelle Sierichstraße (U3) durch den Neubau einer zusätzlichen Schalter- und Zugangshalle mit Aufzugsanlage an der Dorotheenstraße, die damit in Zusammenhang stehenden Rück- und Neubaumaßnahmen an dem Bahnsteig und dem...