Im Planfeststellungsverfahren „Teilbaumaßnahme Vier- und Marschlande, Binnenhochwasserschutz Schöpfwerk Dove Elbe“ (Aktenzeichen: 150.1408-600) hat die Vorhabenträgerin, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, vertreten durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs.1 Wasserhaushaltsgesetz zurückgenommen. Die verfahrensführende Planfeststellungsbehörde der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation hat daraufhin das Planfeststellungsverfahren mit sofortiger Wirkung eingestellt. Das Verfahren ist damit beendet und eingegangene Stellungnahmen und Einwendungen haben sich erledigt.
Verfahrenseinstellung
Teilbaumaßnahme Vier- und Marschlande, Binnenhochwasserschutz Schöpfwerk Dove Elbe
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Wirtschaft, Arbeit und Innovation