Die Feststellung beruht auf § 28 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG).
Gegenstand der Planfeststellung ist eine neue Haltestelle auf der U-Bahnlinie U3 im Stadtteil Barmbek-Nord, zwischen den Haltestellen Barmbek und Habichtstraße, zur besseren Erschließung des Einzugsgebiets. Die Haltestelle soll unmittelbar westlich der namensgebenden Fuhlsbüttler Straße liegen. Nördlich der geplanten Haltestelle befindet sich ein Grünstreifen mit anschließendem Wohngebiet mit Mehrfamilienhausbebauung und der Grundschule Genslerstraße. Südlich der Haltestelle grenzt die Bahnanlage an die Straße Hardorffsweg sowie ein Wohngebiet mit Mehrfamilienhausbebauung. In diesem Bereich verläuft die U3 oberirdisch. Der Neubau soll den Haltestellenabstand von derzeit ca. 1,8 km auf ca. 1150 m zur Haltestelle Barmbek bzw. 650 m zur Haltestelle Habichtstraße verkürzen.
Die Haltestelle ist als oberirdische Anlage (Dammlage) geplant. Die vorhandene Gleislage soll dabei unverändert bleiben. Die Haltestelle soll mit Seitenbahnsteigen versehen und nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit (z.B. barrierefreier Einstieg, Orientierungssystem für sehbehinderte und blinde Fahrgäste, Aufzüge) errichtet und gemäß den Standards der Vorhabensträgerin ausgestattet werden. Die im Jahr 2003 erneuerte U-Bahn-Brücke über die Fuhlsbüttler Straße soll erhalten bleiben. Das westliche Widerlager der Brücke ist in die Planung integriert. Folgemaßnahmen sind unter anderem an Ver- und Entsorgungsleitungen und öffentlichen Straßen notwendig.
Für die Beeinträchtigung des Baum- und Gehölzbestands sind Neupflanzungen und, soweit ein Ausgleichsdefizit besteht, Ersatzzahlungen vorgesehen.
Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabensbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z.B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z.B. Schalleinwirkungen). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein.
Dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss zugestellt.
Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 07. April 2026 bis 21. April 2026 (jeweils einschließlich) im
Bezirksamt Hamburg-Nord, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt (WBZ-3 Servicezentrum), Foyer, Kümmelstraße 6, 20249 Hamburg
während der Amtsstunden zur Einsicht ausgelegt.
Diese Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden ab dem Beginn der Auslegung zudem auf der Internetseite der Behörde unter
zugänglich gemacht.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 4 HmbVwVfG).
Hamburg, den 31. März 2026
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Ansprechpartner/in:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Andrea Angerer
Tel.: 040/42841-1415
E-Mail: andrea.angerer@bwai.hamburg.de
Artur Niemczyk
Tel.: 040/42841-1446
E-Mail: artur.niemczyk@bwai.hamburg.de