Planfeststellungsbeschluss

Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der U-Bahn-Haltestelle Habichtstraße um eine zusätzliche Zugangshalle

In dem Planfeststellungsverfahren „Neubau eines zweiten Zugangs für die U-Bahn Haltestelle Habichtstraße (U3)“ hat die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation als Planfeststellungsbehörde auf Antrag der Hamburger Hochbahn AG am 04. September 2026 den Plan festgestellt. Die Feststellung beruht auf § 28 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG).

  • Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau eines zusätzlichen Zugangs zur U-Bahn Haltestelle Habichtstraße auf der U-Bahnlinie U3 im Stadtteil Barmbek-Nord. Die Baumaßnahme umfasst den Einbau eines zweiten Treppenabgangs am östlichen Bahnsteigende zur Straßenebene, die Verlängerung des Bahnsteigdachs bis zur neuen Treppenanlage sowie die Errichtung eines zweiten Haltestellenzugangsgebäudes (Schalterhalle) im Bahndamm, direkt am westlichen Brückenwiderlager der Bahnbrücke über die Dieselstraße. Für die Realisierung des Vorhabens muss das südliche Gleis verschoben und infolgedessen der Bahndamm westlich der neuen Schalterhalle und östlich der Brücke über die Dieselstraße neu aufgebaut bzw. angepasst werden. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden Teile
der nördlichen Grünanlage und des südlichen Weges sowie die Straßenfläche unter der Brücke über die Dieselstraße in Anspruch nehmen.

Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabenbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z.B. bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z.B. Schalleinwirkungen) einhergehen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält
Schutzauflagen zugunsten der Betroffenen.

Für die Beeinträchtigung des Baum- und Gehölzbestands sind Neupflanzungen und, soweit ein Ausgleichsdefizit besteht, Ersatzzahlungen vorgesehen. Das Bahnsteigdach wird begrünt werden.

Der Vorhabenträgerin, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss zugestellt.

Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 14. September 2026 bis 28. September 2026 (jeweils einschließlich) im

Bezirksamt Hamburg-Nord, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt (WBZ-3 Servicezentrum), Foyer, Kümmelstraße 6, 20249 Hamburg

während der Amtsstunden zur Einsicht ausgelegt.

Die auszulegenden Unterlagen werden ab dem Beginn der Auslegung zudem auf dieser Internetseite weiter unten als Download zugänglich gemacht.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 4 HmbVwVfG).

Ansprechpartner:

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

Jana Lassen
Tel.: 040/42841-1472
E-Mail: jana.lassen@bwai.hamburg.de

Download

DL PFB 2. Zugang U-Bahn-Haltestelle Habichtstraße

PDF herunterladen [PDF, 598,0 KB]

DL Unterlagen 01.01 - 02.03.09

ZIP herunterladen [ZIP, 32,9 MB]

DL Unterlagen 04.01.01 - 04.05.00

ZIP herunterladen [ZIP, 30,6 MB]

DL Nachrichtliche Unterlagen

ZIP herunterladen [ZIP, 61,2 MB]

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