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Erörterungstermin

Westumfahrung Bahnhof Alte Süderelbe

Die Hamburg Port Authority (Vorhabenträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation die Planfeststellung für die o.g. Maßnahme beantragt. Der Antrag beruht auf § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG).

Hintergrund des Vorhabens ist die zweigleisige Westumfahrung des Bahnhofs Alte Süderelbe zur Entlastung des nördlichen Knotens und eine Leistungssteigerung des westlichen Hafenbahnsystems. Der Umbaubereich beginnt südlich des Bahnhofs Alte Süderelbe bei km 12,158. Bis etwa km 13,006 erfolgt neben der Errichtung von Signalen, einschließlich Kabeltiefbaus, eine Elektrifizierung des bisherigen Ausziehgleises ASE 520. Zwischen km 13,006 bis ca. km 14,638 erfolgt die Herstellung der Westumfahrung mit Umbau und Anpassung der Gleislagen. Nördlich an die Eisenbahnüberführung Vollhöfner Weiden anschließend – im Bereich von km 13,201 bis ca. km 13,350 – wird eine Dammanpassung auf bestehender Fläche durchgeführt. Nördlich von km 14,638 erfolgt der Übergang in die Bestandsgleise WHO 032 / 033, in welchen bis ca. km 15,250 ebenfalls noch Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik angepasst und Signale neu errichtet werden. Aufgrund der Anpassungen im Nordkopf des Bahnhofs muss weiterhin die bestehende Hochwasserschutzlinie versetzt werden. Die neue Hochwasserschutzwand wird auf Grundlage der aktuellen Bemessungswasserstände errichtet.

Die Planunterlagen, aus denen sich die Art und der Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens haben vom 20.08.2024 bis zum 19.09.2024 ausgelegen.

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig eingereichten Äußerungen nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 HmbVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Äußerungen oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Die Erörterung ist nicht öffentlich, da es sich um eine mündliche Verhandlung im Sinne des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und nicht um eine allgemeine Informationsveranstaltung handelt.

Der Erörterungstermin beginnt am 13. Juni 2025 um 10 Uhr in der Behörde für Wirtschaft und Innovation, Raum A 7.009, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen. Ein Beteiligter kann zu dem Erörterungstermin mit einem Beistand erscheinen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Aufwendungen, die durch Teilnahme an dem Erörterungstermin, durch Bestellung eines Vertreters oder durch die Hinzuziehung eines Beistandes entstehen, werden nicht erstattet. 

Ansprechpartner:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

 

Max Fredekind

Tel.: 040/42841-2314

E-Mail: max.fredekind@bwai.hamburg.de

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