Planfeststellungsbeschluss

Westumfahrung Bahnhof Alte Süderelbe

In dem Planfeststellungsverfahren „Westumfahrung Bahnhof Alte Süderelbe“ hat die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation - Planfeststellungsbehörde - am 19. Dezember 2025 den Plan festgestellt. Die Feststellung beruht auf § 18 Absatz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG).

  • Wirtschaft, Arbeit und Innovation
    • Sie lesen den Originaltext

Die Hamburg Port Authority (Vorhabenträgerin) beabsichtigt die Herstellung einer zweigleisigen Westumfahrung des Bahnhofs Alte Süderelbe zur Entlastung des nördlichen Knotens und Leistungssteigerung des westlichen Hafenbahnsystems. Der Umbaubereich beginnt südlich des Bahnhofs Alte Süderelbe bei km 12,158. Bis etwa km 13,006 erfolgt neben der Errichtung von Signalen, einschließlich Kabeltiefbaus, eine Elektrifizierung des bisherigen Ausziehgleises ASE 520. Zwischen km 13,006 bis etwa km 14,638 erfolgt die Herstellung der Westumfahrung mit Umbau und Anpassung der Gleisanlagen. Nördlich an die Eisenbahnüberführung Vollhöfner Weiden anschließend – im Bereich von km 13,201 bis etwa km 13,350 – wird eine Dammanpassung auf bestehender Fläche durchgeführt. Nördlich von km 14,638 erfolgt der Übergang in die Bestandsgleise WHO 032 / 033, in welchen bis etwa km 15,250 ebenfalls noch Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik angepasst und Signale neu errichtet werden. Aufgrund der Anpassungen im Nordkopf des Bahnhofs muss weiterhin die bestehende Hochwasserschutzlinie versetzt werden. Die neue Hochwasserschutzwand wird auf Grundlage der aktuellen Bemessungswasserstände errichtet.

Dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss zugestellt.

Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 19. Januar 2026 bis 2. Februar 2026 (jeweils einschließlich) an folgenden Orten zur Einsicht ausgelegt:

Bezirksamt Harburg, Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg. Hinweis: Die Einsichtnahme im Bezirksamt Harburg ist an den Öffnungstagen Dienstag und Donnerstag zwischen 9 und 16 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040) 42871-2389 möglich; telefonische Erreichbarkeit Montag, Dienstag und Donnerstag von 9  bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr.

und in dem 

Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Fachamt Bauprüfung – Kundenservice, Caffamacherreihe 1-3, 5. OG, Flurbereich C (Servicebereich), 20355 Hamburg. Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (040) 42854-3448 oder per E-Mail-Anfrage unter bp-service@hamburg-mitte.hamburg.de möglich und findet in den folgenden Kundenservicezeiten statt: Montag und Dienstag von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Diese Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sollen ab dem Beginn der Auslegung zusätzlich auf der Internetseite der Behörde unter www.hamburg.de/go/pfv zugänglich gemacht werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (vgl. § 27a Absatz 1 Satz 4 HmbVwVfG).

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 HmbVwVfG).

 

Ansprechpartner:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

 

Max Fredekind

Tel.: 040/42841-2314

E-Mail: max.fredekind@bwai.hamburg.de

Download

DL PFB Westumfahrung Bahnhof Alte Süderelbe

PDF herunterladen [PDF, 1,0 MB]

DL Planfestgestellte Unterlagen Westumfahrung Bahnhof Alte Süderelbe

ZIP herunterladen [ZIP, 58,2 MB]

Zum Weiterlesen

Hamburg Logo
FHH

Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der U-Bahn-Haltestelle Habichtstraße um eine zusätzliche Zugangshalle

Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabenträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation die Planfeststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 Hamburgisches...

Hamburg Logo
FHH

Barrierefreier Ausbau und Erweiterung der U-Bahn-Haltestelle Sierichstraße um eine zusätzliche Zugangshalle

Gegenstand des Vorhabens sind der barrierefreie Ausbau der U-Bahn-Haltestelle Sierichstraße (U3) durch den Neubau einer zusätzlichen Schalter- und Zugangshalle mit Aufzugsanlage an der Dorotheenstraße, die damit in Zusammenhang stehenden Rück- und Neubaumaßnahmen an dem Bahnsteig und dem...

Hamburg Logo
FHH
Öffentliche Auslegung der geänderten Planunterlagen und Unterrichtung nach § 19 UVPG

Achtstreifige Erweiterung der Bundesautobahn A 1 südlich des AD HH-Südost (A 1/A 25) bis nördlich des AD Süderelbe (A 1/A 26) - Planungsabschnitt Nord - 1. Planänderung

Bestandteil des beantragten Planfeststellungsverfahrens ist die 8-streifige Erweiterung der A 1 südlich des AD HH-Südost (A 1/A 25) bis nördlich des AD Süderelbe (A 1/A 26)