Studieren ohne Abitur
Die Möglichkeit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte besteht an jeder staatlichen Hochschule und an fast allen privaten Hochschulen in Hamburg. In den meisten Studiengängen bestehen fachlich bezogene Zulassungsbeschränkungen. In einigen Studiengängen müssen Sie u.U. neben Ihren beruflichen Qualifikationsnachweisen weitere Kompetenzen vor Studienbeginn nachweisen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse). An künstlerischen Hochschulen muss im Rahmen einer Aufnahmeprüfung die künstlerische Befähigung nachgewiesen werden. Die einzelnen Voraussetzungen können Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen.
Zuständig ist die Hochschule, an der Sie ein Studium aufnehmen möchten.
Die Bewerbung erfolgt in der Regel direkt bei den Hochschulen. Ausnahmen sind die Studiengänge, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind. Dies sind zurzeit die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Bei der Bewerbung müssen Ihr beruflicher Qualifikationsnachweis sowie gegebenenfalls der Nachweis über das Beratungsgespräch an der Hochschule vorliegen. Die Hochschulen informieren Sie auf ihren Internetseiten über die jeweiligen Bewerbungsfristen.
Ja, das ist nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz bei entsprechenden Qualifikationsnachweisen (Gruppe A) möglich. Für diejenigen, die über eine Berufsausbildung und eine dreijährige Berufspraxis verfügen (Gruppe B), ist dies nur möglich, wenn die entsprechende Eingangsprüfung für den gewählten Studiengang bestanden wurde. Grundsätzlich sollten Sie bei Ihrer Studienwahl bedenken, dass Ihre bisher erworbenen beruflichen Qualifikationen gewinnbringend sein können - sie können das Studium erleichtern oder es unter Umständen sogar verkürzen.
Die Hochschulen. Bitte informieren Sie sich dort rechtzeitig über die jeweiligen Bewerbungsfristen.
Die Eingangsprüfung besteht in der Regel aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen, wobei sowohl Fragen der Allgemeinbildung, der Arbeitspraxis als auch studiengangsbezogene Inhalte zum Prüfungsthema werden können.
Ja. Sie kostet derzeit etwa 205 Euro.
Im Rahmen der so genannten ANKOM-Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist eine Liste mit rund 500 Fortbildungsabschlüssen erstellt worden, die die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verleihen.
Diese Liste ist nicht abschließend. Wenn Sie über einen Abschluss nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42a der Handwerksordnung verfügen, erkundigen Sie sich bitte bei den zuständigen Kammern, wie Ihr Abschluss zu bewerten ist.
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Telefon: 040/36138-138
Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12.
20355 Hamburg
Telefon: 040/35905-0
Ausführliche Informationen darüber, was Sie inhaltlich in einem Studium erwartet, finden Sie in der Informationsschrift Studien- & Berufswahl (studienwahl.de).
Zahlreiche Hochschulen haben inzwischen Online-Selbsttestverfahren eingeführt, die es Interessierten ermöglichen, vorhandene eigene Kenntnisse und Fähigkeiten mit Blick auf das gewünschte Studium einzuschätzen. Die Universitäten des Nordverbundes haben ein solches Beratungsangebot gemeinsam konzipiert. Auch die HAW Hamburg verfügt über ein entsprechendes Angebot.
Über die Anrechnung von beruflichen Qualifikationen auf ein Hochschulstudium entscheiden die aufnehmenden Hochschulen.
Allgemeine Informationen finden Sie zum Beispiel in der von den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Informationsschrift „Studien- & Berufswahl“ (bzw. studienwahl.de). Weiterführend sind auch die folgenden Links:
- www.arbeitsagentur.de/bildung/schule/zweiter-bildungsweg
- www.bildungsserver.de/innovationsportal/bildungplus.html?artid=625