Bundestagswahl und Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft

Werden Sie Hamburgs Wahlhelferheldinnen und -helden!

18. November 2024 Pressemitteilung

Am 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die Bundestagswahl und am 2. März 2025 findet die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft statt. Die Bezirksämter suchen hierfür ehrenamtliche Wahlhelfende für die beiden Wahlsonntage sowie für den Montag, den 3. März 2025, den Tag nach der Bürgerschaftswahl. Melden Sie sich und werden Sie Hamburgs Wahlhelferheldinnen und -helden!

  • Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

Wahlhelfende sind Mitglieder des Wahlvorstands, die für den reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal und bei der anschließenden Auszählung sorgen. Sie teilen Stimmzettel in den Wahllokalen aus und stellen die ordnungsgemäße Wahl sicher. Zu ihren Aufgaben zählt zudem die Überwachung der Stimmabgabe und – nach Abschluss der Wahl – die Auszählung der Stimmen. Außerdem werden die Briefwahlstimmen durch Briefwahlvorstände ausgezählt. Werden Sie Hamburgs Wahlhelferheldinnen und -helden und bewerben Sie sich online unter: www.hamburg.de/wahlhelfende

Zur Deckung des Aufwands beim Wahlehrenamt wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese beträgt am Wahlsonntag zwischen 35 und 65 Euro und am darauffolgenden Montag für die Auszählung der Stimmen zwischen 100 und 120 Euro, abhängig vom ausgeübten Wahlehrenamt. Die Wahllokale haben am Wahltag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, danach erfolgt die Auszählung der Wahlstimmen. Bei der Bürgerschaftswahl wird darüber hinaus am darauffolgenden Montag weiter ausgezählt. Die Stimmenauszählung beginnt am Montag, dem 3. März, um 8:00 Uhr.

Für die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft können alle Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, Wahlhelfende werden. Sie müssen zudem seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen.

Für die Bundestagswahl müssen Wahlhelfende am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung oder ihren sonstigen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehaben.

Vorkenntnisse für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Rechtzeitig vor der Wahl führen die Bezirksämter Schulungen für die Leitungen und Stellvertretungen der Wahl- und Briefwahlvorstände durch. Diese stehen auf Nachfrage auch interessierten Beisitzenden offen. Zu jeder Wahl werden allen Wahlhelfenden sowie Interessierten umfassende Vorabinformationen auch online zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen und Antworten zu dem wichtigen Ehrenamt erhalten Sie online unter: www.hamburg.de/wahlhelfende. Bei Interesse oder Nachfragen können Sie sich zudem telefonisch an die 040 115 wenden.

Rückfragen der Medien
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB)
Pressestelle
Telefon: 040 42863 2322
E-Mail: pressestelle@bwfgb.hamburg.de  

Bezirksamt Hamburg-Nord'
Alexander Fricke | Pressestelle
Telefon: 040 42804 2245
E-Mail: Pressestelle@Hamburg-Nord.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/hamburg-nord
Facebook: BezirksamtN I X: BezirksamtN I Instagram: bezirksamt_hamburgnord

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