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Coronavirus

Das Sommersemester findet statt – und beginnt digital

03. April 2020 Pressemitteilung

Die Wissenschaftsministerien der Länder haben sich auf einen gemeinsamen Rahmen für die Ausgestaltung des Sommersemesters an den Hochschulen in Deutschland geeinigt. Dieser sieht im Kern vor, dass der Lehr- und Forschungsbetrieb soweit möglich stattfinden soll. Für Leistungen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht erbracht werden können, soll den Studierenden kein Nachteil entstehen. In Hamburg ist der Vorlesungsbetrieb bis zum 19. April ausgesetzt; am 20. April starten die Hochschulen mit einem digitalen Lehr- und Veranstaltungsangebot. Falls ein Präsenzbetrieb in diesem Semester möglich sein sollte, würde dieser in geeigneter Form aufgenommen.

Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: „Die Hochschulen und die Studierenden brauchen jetzt Klarheit. Den Vorlesungsbeginn immer wieder zu verschieben, hilft da nicht. Deswegen haben wir festgelegt, dass der Vorlesungsbetrieb am 20. April starten soll. Ziel ist es, die Lehrangebote zunächst möglichst umfangreich digital anzubieten. Unsere Hochschulen bereiten die digitalen Lehrangebote bereits intensiv vor und leisten hier unter schwierigen Bedingungen Großartiges. Grundsätzlich gilt: Studierende, die aufgrund der bewegten Zeiten, die wir alle gerade erleben, nicht alle Leistungen erbringen können, werden dadurch keine Nachteile erleiden.“

Bewerbungs- und Zulassungsfristen für das Wintersemester werden angepasst

Während die Vorlesungszeiten für das Sommersemester in den Ländern flexibel gehandhabt werden können, soll die Semesterzeit beibehalten werden. Die Termine für Bewerbungs- und Zulassungsverfahren – auch bei der Stiftung für Hochschulzulassung – für das folgende Wintersemester 2020/2021 werden angepasst, um den veränderten Abiturprüfungszeiten Rechnung zu tragen. Konkrete Daten werden in den nächsten Wochen abgestimmt.

Studierenden sollen keine Nachteile entstehen

Nicht alle Vorlesungen und Seminare werden stattfinden können, das heißt es werden auch nicht alle Leistungsnachweise erbracht werden können. Studierende, die davon betroffen sind, sollen keine Nachteile hinsichtlich Regelungen, die zum Beispiel die Regelstudienzeiten betreffen, erfahren. Beim BAföG, dem Kindergeld, der Krankenversicherung etc. sollen in Absprache mit dem Bundesbildungsministerium flexible Lösungen gefunden werden.

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