Die Bestellung ist mit Senatsbeschluss wirksam und gilt für die kommenden drei Jahre. Die neue Beauftragte wird sich in den kommenden Wochen in der Landespressekonferenz vorstellen.
Maryam Blumenthal, Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: „Antisemitismus ist ein Angriff auf Jüdinnen und Juden und zugleich auf die Werte unserer Demokratie. Um ihn entschieden zu bekämpfen und jüdisches Leben zu stärken, braucht es alle Kräfte. Das Amt der Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus spielt dafür eine entscheidende Rolle. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir Anna von Villiez heute zur neuen Beauftragten bestellt haben. Sie bringt wissenschaftliche Expertise, eine starke Verankerung in der jüdischen Stadtgesellschaft und viel Erfahrung im Dialog mit allen Hamburger:innen mit. Damit hat sie unsere Auswahlkommission überzeugt. Die Herausforderungen sind gerade jetzt sehr groß – und ich bin sehr froh, dass wir sie nun gemeinsam mit neuer Kraft angehen.“
Dr. Anna von Villiez, Beauftragte für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus: „Es ist mir eine Ehre, das Amt der Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus anzunehmen. Hamburg hat heute, nach Verfolgung und Vertreibung in der NS-Zeit, wieder eine lebendige und spannende jüdische Gegenwart, die von vielen Engagierten getragen wird. Durch meine bisherigen Tätigkeiten habe ich das Glück, bereits mit vielen jüdischen Menschen in Hamburg im Kontakt zu sein. Es darf nicht sein, dass manche von ihnen heute wieder ihre Identität in der Öffentlichkeit verbergen müssen, aus Angst vor Anfeindungen. Dem grassierenden Antisemitismus in Hamburg gemeinsam mit Politik und Zivilgesellschaft schnelle und effektive Maßnahmen entgegenzusetzen, sehe ich deshalb als eine der wichtigsten Aufgaben meines Amtes. Darüber hinaus werde ich mich dafür einsetzen, dass jüdisches Leben als ein selbstbewusster Teil unserer Stadtgesellschaft noch sichtbarer wird.“
Zur Person
Frau Dr. Anna von Villiez ist Historikerin und leitet seit 2018 die Gedenk- und Bildungsstätte Israelitische Töchterschule an der Hamburger Volkshochschule in Hamburg. Sie publiziert zur Medizingeschichte im Nationalsozialismus, Wissenschaftsgeschichte und Provenienzforschung.
Zuvor war sie am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf als wissenschaftliche Mitarbeiterin sowie an der Arbeitsstelle für Provenienzforschung der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg tätig. Außerdem übernahm sie von 2007 bis 2011 die Forschungskoordination und -leitung des Forschungsprojekts „Victims of Medical Experiments under National Socialism“ an der Oxford Brookes University in Oxford.
Aufgaben der Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus
Die weisungsungebundene Arbeit der Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus ist organisatorisch an die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung angegliedert, die im September 2020 die Federführung für die ministerielle Koordinierung der Hamburger Aktivitäten zur Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens übernommen hat. Die Amtszeit der neuen Beauftragten dauert bis Sommer 2029. Die Beauftragte ist Ansprechpartnerin für alle Hamburger:innen mit Anliegen im Bereich Antisemitismus und wird Hamburg in der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens regelhaft vertreten. Darüber hinaus wird sie den Vorsitz des Runden Tisches übernehmen.
Zum Bestellungsverfahren
Die Bestellung war auf Grund eines am 25. November 2025 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg angestrengten Eilverfahrens eines Mitbewerbers ausgesetzt und dadurch mehrere Monate verzögert worden. Bereits am 12. März 2026 hatte das Verwaltungsgerichts Hamburg den Eilantrag des Mitbewerbers abgelehnt. Rechtsstaatliche Grundsätze geboten es allerdings nach einer Beschwerde des Mitbewerbers den Abschluss dieses Verfahrens abzuwarten. Mit Beschluss vom 11. Juni 2026 hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Beschwerde des Mitbewerbers rechtskräftig zurückgewiesen.
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