Das horizontale ADB Hamburg bietet zum ersten Mal gebündelt unter einem Dach Beratungsangebote in Hinblick auf alle nach dem AGG geschützten Kategorien an: aufgrund von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, rassistischer Diskriminierung, Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion und Alter. Die Diskriminierungskategorien Alter und Behinderung wurden in diesem Zuge neu aufgenommen. Dabei verfolgt es auch einen intersektionalen, also merkmalsübergreifenden Ansatz. Das horizontale ADB ist aus dem Modellprojekt „Antidiskriminierungsbüro entwickeln“ aus dem Förderprogramm „respekt*land“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit einer Co-Finanzierung durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) entstanden. Ab dem Jahr 2026 wird das horizontale ADB von der BWFG und der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) finanziert. Damit nimmt Hamburg eine Vorreiterrolle ein und verstetigt ein Bundesmodellprojekt zur Antidiskriminierungsberatung durch Mittel aus dem eigenen Haushalt.
Gleichstellungssenatorin Maryam Blumenthal: „Diskriminierung hat viele Facetten, die sich unterschiedlich zeigen können. Oft überschneiden sich diese. Die Arbeit des horizontalen Antidiskriminierungsbüros Hamburg setzt genau hier an und stellt damit einen essentiellen Meilenstein auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Stadt dar – und das in einer Zeit, in der andernorts auf diesem Gebiet gefühlt eine Rolle rückwärts unternommen wird. Auch deshalb freue ich mich sehr, dass wir das Modellprojekt verstetigen und die Finanzierung im eigenen Haushalt sichern. So stärken wir die Antidiskriminierungsberatung und damit unsere Demokratie langfristig. Mein Dank gilt dabei vor allem den Mitarbeitenden des Antidiskriminierungsbüros, die sich täglich für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen und allen Betroffenen, die den Mut haben, sich zu wehren.“
Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman: „Antidiskriminierungsberatung ist kein ,Extra‘, sondern eine tragende Säule demokratischer Teilhabe. Der Schutz vor Diskriminierung war noch nie so wichtig wie heute. Mit dem Antidiskriminierungsbüro setzt Hamburg ein starkes und sichtbares Zeichen der Verantwortung – und das verdient Anerkennung.“
Dr. Doris Liebscher, Leiterin der LADG-Ombudsstelle Berlin: „Herzlichen Glückwunsch zum horizontalen Antidiskriminierungsbüro in Hamburg! Der nächste Schritt ist ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das auch bei Diskriminierung auf dem Amt, in der Schule, durch die Polizei oder im ÖPNV schützt. Die Erfahrungen mit fünf Jahren LADG in Berlin zeigen, wie wichtig und erfolgreich ein umfassender Diskriminierungsschutz für alle ist.“
Birte Weiß, Leiterin des horizontalen Antidiskriminierungsbüros: „In Zeiten, in denen Diskriminierungsschutzrechte in Frage gestellt werden und die gesellschaftliche Akzeptanz von Gleichbehandlung bedroht ist, brauchen Betroffene von Diskriminierung ein Mehr an qualifizierter Beratung und Unterstützung. Die Eröffnung des Antidiskriminierungsbüros ist für uns ein Meilenstein und eine Absicherung, diese Unterstützung von Hamburger*innen, die Diskriminierung erleben, anbieten zu können. Wir freuen uns darüber.“
Über das Antidiskriminierungsbüro Hamburg
Das horizontale AdB ist eine Maßnahme aus der Hamburger Antidiskriminierungsstrategie, die im Dezember 2024 verabschiedet wurde. Das Büro ist beim Träger basis & woge angesiedelt, der über die beiden Projekte „amira – Beratung bei Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft und Religion“ und „read – Beratung für das Recht auf Diskriminierungsfreiheit für alle Geschlechter und sexuellen Orientierungen“ bereits seit vielen Jahren Beratung für Betroffene von Diskriminierung anbietet. Die beiden Projekte werden seit Anfang 2025 in das neue ADB überführt und um Beratungsangebote zu den Diskriminierungskategorien Alter und Behinderung ergänzt. Damit bestehen Beratungsangebote zu allen nach dem AGG geschützten Merkmalen. Darüber hinaus wird die Beratung zum Thema sexuelle Belästigung ausgebaut.
Der Aufbau des Antidiskriminierungsbüros wurde in den Jahren 2023 bis 2025 über das Modellprojekt „Antidiskriminierungsbüro entwickeln“ aus dem Förderprogramm „respekt*land“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit einer Co-Finanzierung durch die BWFG finanziert. Ab 2026 wird das Büro verstetigt und ausschließlich aus Mitteln der Sozialbehörde und der BWFG finanziert.
Über die fortgeschriebene Antidiskriminierungsstrategie „Gleiche Rechte, gleiche Chancen“
Die im Dezember 2024 durch den Hamburger Senat beschlossene neue Antidiskriminierungsstrategie mit dem Titel „Gleiche Rechte, gleiche Chancen – Fortschreibung der Hamburger Antidiskriminierungsstrategie“ ist das Ergebnis intensiver Zusammenarbeit aller Hamburger Behörden. Mit der Verabschiedung der Strategie werden von Diskriminierung betroffene Menschen unterstützt und ein wichtiges Werkzeug für Hamburg als sicherer Hafen für Vielfalt und Demokratie bereitgestellt.
In sechs Handlungsfeldern, mit 13 definierten Zielen und insgesamt 62 Maßnahmen, legt die Strategie langfristige Ziele in der Antidiskriminierungspolitik des Hamburger Senats fest. Davon ausgehend wird das Thema von allen Fachbehörden, Senats- und Bezirksämtern bearbeitet. Zu den konkreten Maßnahmen gehört neben dem horizontalen Antidiskriminierungsbüro zum Beispiel das Projekt „Diversynergy“, in dem in ausgewählten Pilotbehörden diskriminierungsfreie Strukturen und Prozesse umgesetzt und anschließend in Form von Blaupausen auf alle Behörden übertragen werden. Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen wird durch ein Monitoring begleitet.
Die Strategie ist hier abrufbar.
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