Hier geht es zur Antragstellung: https://t1p.de/glpi
Antragsberechtigt sind immatrikulierte Studierende einer Hamburgischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Darunter fallen auch immatrikulierte Studierende der staatlich anerkannten Hamburger Fern-Hochschule und der Europäischen Fernhochschule Hamburg mit Wohnsitz in Hamburg. Die Rückzahlung des Darlehens soll frühestens zwölf Monate nach Ablauf des Monats, für den das Darlehen erstmals gewährt wurde, beginnen und in Ratenzahlung in Höhe von 50 Euro pro Monat erfolgen. Wichtig für BAföG-Empfänger*innen: Das Darlehen wird nicht auf den Bedarf nach dem BAföG angerechnet.
Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Mit dem Hamburger Hilfsfonds helfen wir schnell und unbürokratisch Studierenden, die durch die Ausbreitung des Coronavirus in eine finanzielle Notsituation geraten sind. Die Studierenden erhalten über das Darlehen eine finanzielle Überbrückungshilfe, die in dieser Größenordnung bundesweit einmalig ist. Das ist ein guter und wichtiger Schritt, der den Studierenden zusätzlich zu den bestehenden Hilfsangeboten in kurzer Zeit eine finanzielle Grundlage sichert. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studierendenwerks danke ich herzlich für ihr Engagement bei der Organisation der Antragstellung!“
Jürgen Allemeyer, Geschäftsführer Studierendenwerk Hamburg: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Notfalldarlehen nun die Möglichkeit haben, Studierende, die wegen der Corona Krise in wirtschaftliche Not geraten sind, zu unterstützen. Über 70 Prozent der Studierenden in Hamburg arbeiten neben dem Studium; viele davon haben ihre Erwerbsmöglichkeit nun verloren. Da wollen wir helfen; in Hamburg soll kein Studierender aus finanzieller Not das Studium abbrechen müssen. Dem Senat danke ich für die schnelle und engagierte Unterstützung. Für eine schnelle Bearbeitung ist es wichtig, dass die Anträge vollständig und gut lesbar eingereicht werden, für internationale Studierende wird es englische Übersetzungen geben. Wer Fragen zum Antrag hat, kann sich bei unserer Hotline melden!“
Informationen zur Antragsberechtigung und den benötigten Dokumenten zur Antragstellung sind ebenfalls unter https://t1p.de/glpi abrufbar.