Gemeinsam konnten die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration und das UKE mit den gesetzlichen Krankenkassen nun für eine „vertrauliche Spurensicherung und Verletzungsdokumentation“ in Hamburg eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen auf den Weg bringen. Im Rahmen eines Besuches im Childhood-Haus betonte die neue Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal die Wichtigkeit des Angebots.
Wissenschafts- und Gleichstellungssenatorin Maryam Blumenthal: „Das Childhood-Haus und die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle am Institut für Rechtsmedizin des UKE sind wichtige Anlaufstellen in einer extrem vulnerablen Lebenssituation. Betroffene von sexualisierter und körperlicher Gewalt brauchen besonderen Schutz – vor allem, wenn es sich um Kinder und Jugendliche handelt. Als Hamburger Senat möchten wir allen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft ein bestmögliches Angebot der Beratung und Untersuchung bereiten. Ich freue mich deshalb sehr, dass die gesetzlichen Krankenkassen nun einen wesentlichen Teil der Kosten für die vertrauliche Spurensicherung übernehmen und das niedrigschwellige Angebot in Hamburg weitergeführt werden kann.“
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Die mit den gesetzlichen Krankenkassen erzielte Einigung zur Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung kommt von Gewalt Betroffenen direkt zugute. Das Childhood-Haus Hamburg ist die zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die körperliche, emotionale oder sexualisierte Gewalt erfahren haben. In einem geschützten Rahmen werden sie von Kinderärztinnen und -ärzten sowie Rechtsmedizinerinnen und -medizinern untersucht und Spuren von Misshandlungen und Gewalt gesichert. Zudem erhalten sie bei Bedarf eine psychologische oder pädagogische Beratung. Die Betroffenen können danach selbst entscheiden, ob und wie sie die gesicherten Spuren und Gutachten verwenden wollen."
Prof. Dr. med. Benjamin Ondruschka, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des UKE: „Die vertrauliche Spurensicherung ist uns Rechtsmediziner:innen schon lange ein besonderes Anliegen und das zentrale Instrument, um Betroffenen von Gewalt einen geschützten Zugang zu medizinischer Hilfe und Beweissicherung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob sie sich unmittelbar oder später für eine Anzeige bei der Polizei entscheiden können oder möchten. Durch unsere Expertise stellen wir sicher, dass alle Verletzungen fachgerecht dokumentiert und biologische Spuren nach modernsten Standards langfristig gesichert werden. So bleiben den Betroffenen alle rechtlichen Optionen offen, sich auch zu einem späteren Zeitpunkt für eine Anzeige zu entscheiden. Wir können durch unser interdisziplinäres Team alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in einer hochsensiblen Situation medizinisch, psychologisch und sozialpädagogisch bestmöglich unterstützen. Die nun erreichte Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist ein wichtiger Schritt, um dieses niedrigschwellige Angebot dauerhaft zu sichern und die Versorgung von Gewaltopfern in Hamburg weiter zu stärken.“
Über die vertrauliche Spurensicherung und das Childhood-Haus Hamburg
In der FHH wird bereits seit 2008 ein niedrigschwelliges Angebot für die sogenannte vertrauliche Spurensicherung gewährleistet. Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle des IfR am UKE bietet für die Betroffenen von körperlicher Gewalt und Sexualstraftaten eine kostenlose Beratung und Begutachtung an, die auf Wunsch auch anonym erfolgen kann. Besonders sachkundige Ärzte und Ärztinnen erstellen dort anhand der Untersuchungsbefunde medizinische Gutachten, die als Beweismittel vor Gericht dienen können.
Für Kinder und Jugendliche, die körperliche, sexualisierte oder emotionale Gewalt oder Vernachlässigung erfahren haben oder Zeugen davon wurden, bietet das IfR mit dem Childhood-Haus Hamburg eine interdisziplinäre, ambulante Anlaufstelle an. Die Ärztinnen und Ärzte unterliegen dabei der Schweigepflicht, grundsätzlich auch gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Die Betroffenen können selbst entscheiden, ob und wie sie die forensisch gesicherten Spuren bzw. Gutachten verwenden wollen. Das Angebot kann unabhängig vom Versichertenstatus der betreffenden Personen in Anspruch genommen werden. Das Angebot des IfR und das Childhood-Haus werden auch weiterhin grundständig vom Hamburger Senat finanziert. So wird u. a. auch die für die Beweissicherung wichtige langfristige Aufbewahrung der Spuren bis zu zwanzig Jahren sichergestellt. Seit Juli 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen wesentlichen Teil der Kosten für die Vertrauliche Spurensicherung. Das bisherige Leistungsangebot bleibt dabei unverändert, die Kosten z. B. für eine Asservierung von Spuren über die ersten zehn Jahre hinaus werden weiterhin von der Stadt getragen.
Rückfragen der Medien
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Pressestelle
Telefon: 040 42863 2322
E-Mail: pressestelle@bwfgb.hamburg.de
Sozialbehörde
Pressestelle
Telefon: 040 42863 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Unternehmenskommunikation
Telefon: 040 7410-56061
E-Mail: presse@uke.de