Bei Erstmeldung sind Krebspatientinnen oder -patienten schriftlich umfassend zu informieren (§ 2 Abs. 3 HmbKrebsRG). Das Hamburgische Krebsregister bietet zu diesem Zweck kostenfrei verschiedene gedruckte Broschüren mit Informationen für Betroffene sowie Poster mit Meldehinweisen für das Wartezimmer.
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