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Infos für Melder

Erhöhung der Meldevergütung

Geld
Geld Colourbox/Jakub Mrocek

Die Höhe der Meldevergütung wird vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung festgelegt: Gültig für Meldungen mit Leistungsdatum ab 1. Februar 2024 ist die Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 9. Januar 2024. Für Meldungen, die vorher erbracht wurden, gilt die Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15. Dezember 2014; der zugehörige Schiedsspruch vom 24. Februar 2015 regelt deren Höhe.

Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung

Das Leistungsdatum ist entscheidend für die Höhe der Vergütung.

MeldeanlassVergütung bisherVergütung ab 01.02.24Steigerung

Diagnosemeldung

18,00 €

19,50 €

  8,3 %

Verlaufsmeldung

  8,00  €

  9,00 €

12,5 %

Therapiemeldung

  5,00 €

  9,00 €

80 %

Pathologiemeldung

  4,00 €

  4,50 €

12,5 %

Die Erhöhung der Meldevergütung gilt für alle Meldungen mit einem Leistungsdatum ab 1. Februar 2024.

 Die Höhe der Meldevergütung für Meldungen zu minderjährigen Krebspatientinnen und Krebspatienten mit Leistungsdatum ab 1. Februar 2024 entspricht den in der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 9. Januar 2024 vereinbarten Beträgen. Abweichend davon wird bei nicht-melanozytären Hauttumoren (ICD-10 C44) mit günstiger Prognose nur für Erstmeldungen zu Personen mit Wohnsitz in Hamburg eine Aufwandsentschädigung aus Landesmitteln in Höhe von 4,50 Euro gezahlt. 


Download

Bekanntmachung im Amtl. Anz. Nr. 28, S. 421 vom 5. April 2024

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