Meine Aufgaben als Senatskoordinatorin für Sie kurz zusammengefasst:
Zu meinen Aufgaben gehört es, aus einer unabhängigen Position heraus zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden bzw. der Verwaltung zu vermitteln. Ich bin dabei Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen und Ihren Verbänden und Selbstvertretungen.
Auch ist es meine Aufgabe, die Inklusion in der Gesellschaft zu bestärken. Zu diesem Zweck kann ich verschiedene Maßnahmen ergreifen. Beispielsweise organisiere ich mit meinem Team einmal im Jahr einen Fachtag zu wechselnden Themen. Im laufenden Jahr veröffentlichen wir zudem verschiedene Hefte und Informationsmaterialien.
Alle zwei Jahre lege ich dem Senat meine Tätigkeitsbericht vor, in dem ich darstelle, welche Themen in den vergangenen zwei Jahren im Mittelpunkt standen und in welchen Bereichen wir aktiv waren.
Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Arbeit liegt darin, durch Kontakte mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Betriebsrätinnen und Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen, Kammern, Innungen und Gewerkschaften für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen einzutreten. Ziel ist es, die Bereitschaft zu erhöhen, alternative Arbeitsplätze außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und Ausbildungsbarrieren für Jugendliche mit Behinderungen abzubauen.
Wenn wir alle den Fokus darauf legen, was jeder einzelne Mensch kann - und nicht darauf, was er nicht kann - und wenn wir als Gesellschaft aufhören, strukturelle Benachteiligungen immer wieder aufs Neue herbeizuführen, sind wir einer inklusiven Gesellschaft schon ganz nahe.
Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe und das Teil sein von Menschen mit Behinderungen, die behindert werden, in Hamburg zu verankern.
Hinweis zu unseren Zuständigkeiten
Bitte beachten Sie: Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kann Sie leider nicht unterstützen, wenn
- Ihr Anliegen bereits beim Petitionsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder des Deutschen Bundestages liegt,
- es sich um ein laufendes Widerspruchsverfahren gegen eine Entscheidung einer Hamburger Behörde handelt,
- eine Gerichtsentscheidung überprüft werden soll oder Sie eine Vertretung vor Gericht benötigen,
- Sie konkrete Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum oder einem Arbeitsplatz wünschen.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Stellen oder Beratungsangebote.
Eine Übersicht über Anlauf- und Beratungsstellen in Hamburg finden Sie hier: SKBM Linkliste Anlauf- und Beratungsstellen.
Für weitere Fragen oder Anliegen können Sie uns gerne direkt kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie hier: SKBM Kontaktmöglichkeiten.
Wir danken für Ihr Verständnis.