Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Aktionsplan „Hamburg l(i)ebt vielfältig”

Der Hamburger Senat hat im April 2023 die Fortschreibung des Aktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt mit dem neuen Namen „Hamburg l(i)ebt vielfältig“ beschlossen. Ziel ist es, die Anerkennung von homo- und bisexuellen sowie von trans* und intergeschlechtlichen Menschen zu fördern und gegen Diskriminierungen vorzugehen.

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Aktionsplan "Hamburg l(i)ebt vielfältig"
Aktionsplan "Hamburg l(i)ebt vielfältig" BWFG

Der Aktionsplan „Hamburg l(i)ebt vielfältig“ stellt die Basis für die Arbeit der Stadt zur gleichberechtigten Teilhabe von LSBTIQ+-Menschen dar. Interessensvertretungen, Verwaltung und Politik haben gemeinsam herausgearbeitet, was sich noch ändern muss, damit queere Menschen selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben können. Die Umsetzung der in dem Aktionsplan konkret vereinbarten Maßnahmen wird in den kommenden Jahren regelmäßig ausgewertet und fortgeschrieben.

Ziele und Handlungsfelder

Der Aktionsplan umfasst 150 Maßnahmen in sieben übergeordneten Zielfeldern, wie z.B. Aufklärung und Sichtbarkeit, Qualifizierung von Fachpersonal, Empowerment oder rechtliche Gleichstellung. Ziel des Aktionsplans ist es, in allen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen zu wirken, zum Beispiel in Schule, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Senior*innen- und Pflegeeinrichtungen. Unterschiedliche Lebensentwürfe sollen in Hamburg noch selbstverständlicher werden - zum Beispiel durch ein neues Projekt für eine LSBTIQ+-sensible Offene Senior*innenarbeit. Außerdem sollen Schutzmaßnahmen vor queerfeindlichen Übergriffen verbessert werden und Lebenslagen besonders vulnerabler Gruppen, wie z.B. LSBTIQ+ mit Fluchterfahrung und andere von Mehrfachdiskriminierung Betroffene, stärker als im ersten Aktionsplan in den Blick genommen werden.

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Hamburg l(i)ebt vielfältig: Fortschreibung des Aktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (2023)

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Aktionsplan des Hamburger Senats für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (2017)

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Unsere Themen

Hamburg l(i)ebt vielfältig
BWFG
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Aktionsplan „Hamburg l(i)ebt vielfältig”

Der Hamburger Senat hat im April 2023 die Fortschreibung des Aktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt beschlossen. Ziel ist es, die Anerkennung von homo- und bisexuellen sowie von trans* und intergeschlechtlichen Menschen zu fördern und gegen Diskriminierungen vorzugehen.

Eine helle Jeansjacke ist mit verschiedenen regenbogenfarbenen Ansteckern bestückt
Pixabay / RDNE Stock Project
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Hilfe & Beratung

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Projekte, die durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung im Bereich geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gefördert werden.

CSD in Hamburg 2025 mit einem Wagen und vielen Fußgängern
Senatskanzlei Hamburg
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Gemeinsam für Vielfalt – Pride Week & CSD in Hamburg

Der Christopher Street Day (CSD) in Hamburg ist mehr als eine Parade – er ist ein starkes Zeichen für Vielfalt, Gleichberechtigung und die Rechte queerer Menschen. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für Sichtbarkeit, Akzeptanz und eine offene Gesellschaft.

Logo vom Rainbow Cities Network
Rainbow Cities Network
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Rainbow Cities Network

Das Rainbow Cities Network ist ein internationales Netzwerk von Städten, die sich aktiv für die Rechte und Gleichstellung von queeren Menschen einsetzen.

Brettspielsteine mit unterschiedlichen Buchstaben liegen auf einem Holztisch
Pixabay / inspireus
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Geschlechtersensible Sprache in der Hamburger Verwaltung

Mit Hinweisen zur geschlechtersensiblen Sprache in der Hamburger Verwaltung gibt der Senat Anregungen für eine Sprache, die alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht anspricht – und damit die Vielfalt in unserer Gesellschaft zum Ausdruck bringt.

colourbox.de/Edward Olive
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Entschädigung nach dem StrRehaHomG

Wer in Deutschland oder der DDR nach dem 08.Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund der ehemaligen §§ 175, 175a StGB bzw. des § 151 StGB-DDR verurteilt wurde, hat seit 2017 die Chance auf Entschädigung.

Formular mit Auswahlmöglichkeiten zum Geschlecht
Statistisches Bundesamt
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Geschlechtliche Vielfalt im Recht – Die „Dritte Option“

Die Einführung der „Dritten Option“ im Personenstandsrecht markiert einen wichtigen Schritt zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt.