Antidiskriminierung in Hamburg – Gleiche Rechte, gleiche Chancen für alle!

Alle Menschen sollen fair behandelt werden und sich bei Diskriminierung wehren können. Mit 62 Maßnahmen fördert die Antidiskriminierungsstrategie Gleichberechtigung in unserer Stadt.

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Inhaltsverzeichnis

Ein neuer Weg für eine vielfältige Stadt

Der Senat setzt sich bereits seit vielen Jahren gegen Diskriminierung ein. Es gibt viele erfolgreiche Programme, die sich mit einzelnen Diskriminierungskategorien befassen und beispielsweise Antisemitismus, Anti-Schwarzen-Rassismus oder Queer-Feindlichkeit bekämpfen.

Mit der Antidiskriminierungsstrategie macht Hamburg einen wichtigen Schritt nach vorn: Der Senat ergänzt seine bisherige Arbeit um einen merkmalsübergreifenden Ansatz und nimmt Probleme in den Blick, die mehrere Diskriminierungskategorien betreffen. Damit kann insbesondere auch strukturelle, institutionelle und mehrdimensionale Diskriminierung – also das Zusammenwirken verschiedener Diskriminierungskategorien – gezielter abgebaut werden.

Unter Federführung des Referats Antidiskriminierung und LSBTI* in der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke hat der Senat unter Beteiligung der Zivilgesellschaft die Antidiskriminierungsstrategie „Gleiche Rechte, gleiche Chancen“ entwickelt und Ende 2024 beschlossen.

Was bedeutet das konkret?

Die Antidiskriminierungsstrategie umfasst sechs Handlungsfelder mit 13 konkreten Zielen und 62 Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Handlungsfelder Empowerment und Partizipation, Beratung und Beschwerde sowie rechtlicher Diskriminierungsschutz. Durch die Strategie sollen Verbesserungen in allen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen erzielt werden – über Schulen und Hochschulen, Senior*innentreffs bis hin zum Behördengang. Daher setzen auch alle Fachbehörden, Senats- und Bezirksämter Maßnahmen in ihren Bereichen um.

Ein Schwerpunkt bildet das Handlungsfeld „Sensibilisierung und Organisationsentwicklung der Verwaltung“. Verwaltungshandeln beeinflusst das Leben aller Menschen in Hamburg. Daher muss Antidiskriminierung auch noch stärker in allen Bereichen der Verwaltung verankert werden. Dazu sollen beispielsweise noch gezielter die Antidiskriminierungskompetenzen der Behördenmitarbeitenden ausgebaut und ausgewählte Verwaltungsverfahren auf Diskriminierungsrisiken überprüft werden.

Ein weiteres zentrales Element ist die Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros, das beim zivilgesellschaftlichen Träger basis & woge e.V. angesiedelt ist. Dieses Büro bietet den Bewohner*innen Hamburgs, die Diskriminierung erlebt haben, eine vertrauensvolle und leicht zugängliche Beratung. Dabei wird das bestehende Beratungsangebot zu Diskriminierung aufgrund (zugeschriebener) Herkunft, Religion, sexueller Orientierung und Geschlecht erweitert um die Kategorien Behinderung und Alter. Und auch die intersektionale Perspektive wird gestärkt.

Die Antidiskriminierungsstrategie zum Download

Lesen Sie hier die Pressemitteilung vom Dezember 2024 oder die vollständige Antidiskriminierungsstrategie.

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Antidiskriminierungsstrategie 2024

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Infografik vom Deckblatt der Antidiskriminierungsstrategie
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