Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Geschlechtliche Vielfalt im Recht – Die „Dritte Option“

Die Einführung der „Dritten Option“ im Personenstandsrecht markiert einen wichtigen Schritt zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt.

  • Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Formular mit Auswahlmöglichkeiten zum Geschlecht
Statistisches Bundesamt

Seit dem 22. Dezember 2018 können Menschen in Deutschland neben „männlich“ und „weiblich“ unter bestimmten Voraussetzungen auch den Geschlechtseintrag „divers“ wählen oder – wie bereits vorher – auf eine Eintragung verzichten. Diese Änderung geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück, wonach die bestehende binäre Ausrichtung des Personenstandsrecht verfassungswidrig ist. 

Am 10. Oktober 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die bestehende Praxis, um Geburten- und Personenstandsregister nur die Einträge „männlich“ und „weiblich“ oder keine Eintragung zu zulassen, eine Diskriminierung von Menschen darstellt, die sich keinem dieser beiden Geschlechter zuordnen lassen. Das Gericht urteilte, dass diese Regelung gegen das Grundgesetz verstößt und eine gesetzliche Neuregelung erfolgen muss.

Aufgrund dieser Entscheidung wurde erstmals ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der es unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, den Geschlechtseintrag „divers“ im Personenstandsregister zu wählen. Der Eintrag „divers“ stellt neben „männlich“ und „weiblich“ eine gleichwertig positive Option des Geschlechtseintrages dar.

Durch das 2025 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz ist darüber hinaus die Änderung des Geschlechtseintrages für intergeschlechtliche, trans* und nicht-binäre Menschen deutlich erleichtert worden. 

Die Einführung des Geschlechtseintrags „divers“ stellt einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der rechtlichen Anerkennung und des Schutzes von Menschen dar, die sich außerhalb des binären Geschlechtermodells identifizieren. Durch das Selbstbestimmungsgesetz wurde dieser Anspruch konsequent weitergeführt.

Doch trotz dieser Fortschritte ist die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung und Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt ein fortwährender Prozess. Welche gesellschaftlichen und rechtliche Folgen an den Geschlechtseintrag “divers” geknüpft sind und welche gesetzlichen Anpassungen aufgrund der rechtlichen Anerkennung weiterer Geschlechtsidentitäten erforderlich sind, sind weiterhin Gegenstand aktueller Diskussionen. 

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat deswegen 2019 eine rechtswissenschaftliche Expertise zum 3. Geschlechtseintrag in Auftrag gegeben, die die Bedeutung und Auswirkungen für die FHH untersucht hat. Die Erkenntnisse sind u.a. in die Fortschreibung des Aktionsplans „Hamburg l(i)ebt vielfältig“ eingeflossen und finden sich beispielsweise in unterschiedlichen Maßnahmen zur Evaluation und Novellierung von Landesgesetzen wieder.

Die rechtswissenschaftliche Expertise zum 3. Geschlechtseintrag finden Sie zum Nachlesen im Downloadbereich dieser Seite. 

Weite Informationen und Voraussetzungen für die Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamen auf Basis des Selbstbestimmungsgesetzes finden Sie auf den Seiten des Hamburg Service.

Download

Rechtswissenschaftliche Expertise zum 3. Geschlechtseintrag

PDF herunterladen [PDF, 1,1 MB]

Unsere Themen

Hamburg l(i)ebt vielfältig
BWFG
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Aktionsplan „Hamburg l(i)ebt vielfältig”

Der Hamburger Senat hat im April 2023 die Fortschreibung des Aktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt beschlossen. Ziel ist es, die Anerkennung von homo- und bisexuellen sowie von trans* und intergeschlechtlichen Menschen zu fördern und gegen Diskriminierungen vorzugehen.

Eine helle Jeansjacke ist mit verschiedenen regenbogenfarbenen Ansteckern bestückt
Pixabay / RDNE Stock Project
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Hilfe & Beratung

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Projekte, die durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung im Bereich geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gefördert werden.

CSD in Hamburg 2025 mit einem Wagen und vielen Fußgängern
Senatskanzlei Hamburg
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Gemeinsam für Vielfalt – Pride Week & CSD in Hamburg

Der Christopher Street Day (CSD) in Hamburg ist mehr als eine Parade – er ist ein starkes Zeichen für Vielfalt, Gleichberechtigung und die Rechte queerer Menschen. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für Sichtbarkeit, Akzeptanz und eine offene Gesellschaft.

Logo vom Rainbow Cities Network
Rainbow Cities Network
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Rainbow Cities Network

Das Rainbow Cities Network ist ein internationales Netzwerk von Städten, die sich aktiv für die Rechte und Gleichstellung von queeren Menschen einsetzen.

Brettspielsteine mit unterschiedlichen Buchstaben liegen auf einem Holztisch
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Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Geschlechtersensible Sprache in der Hamburger Verwaltung

Mit Hinweisen zur geschlechtersensiblen Sprache in der Hamburger Verwaltung gibt der Senat Anregungen für eine Sprache, die alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht anspricht – und damit die Vielfalt in unserer Gesellschaft zum Ausdruck bringt.

colourbox.de/Edward Olive
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Entschädigung nach dem StrRehaHomG

Wer in Deutschland oder der DDR nach dem 08.Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund der ehemaligen §§ 175, 175a StGB bzw. des § 151 StGB-DDR verurteilt wurde, hat seit 2017 die Chance auf Entschädigung.

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