Grundlage für die geschlechtergerechte Sprache in der Hamburger Verwaltung ist der Senatsbeschluss von 1995 zur Verwaltungssprache. Mit den Hinweisen zur geschlechtersensiblen Sprache wird dieser Beschluss erweitert. Neben geschlechtsneutralen Formulierungen können auch das Asterisk und der Doppelpunkt zur Kenntlichmachung geschlechtlicher Vielfalt verwendet werden. Die Hinweise enthalten außerdem Vorschläge für Alternativen der persönlichen Anrede von Personen, die ohne Geschlechtsbezeichnungen auskommen. Dies stärkt die Wahlfreiheit für alle Mitarbeitenden der Hamburgischen Verwaltung und schließt Formulierungsverbote aus. Die Hinweise stehen unter dem Artikel zum Download bereit.
Hintergrund
Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 wurden die Rechte von Menschen, die sich nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen wollen oder können, gestärkt. Seit Ende 2018 ist es daher möglich im Personenstandsregister neben dem Geschlechtseintrag „männlich“ und „weiblich“ oder der „Eintrag des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe“ auch die Bezeichnung „divers“ vorzunehmen. Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes wurden die Rechte und Möglichkeiten von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen weiter gestärkt, indem eine einfache und unbürokratische Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens ermöglicht wurde.
Eine geschlechtersensible Sprache wird dadurch besonders wichtig, da sie dazu beiträgt, die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten zu respektieren und sichtbar zu machen. Sie ermöglicht es, alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer geschlechtlichen Identität wertschätzend anzusprechen und sorgt dafür, dass sich niemand aufgrund sprachlicher Normen ausgeschlossen oder diskriminiert fühlt.