Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Hamburg setzt sich für die Anerkennung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt ein. Mit dem Aktionsplan „Hamburg l(i)ebt vielfältig“ fördern wir Chancengleichheit, Teilhabe und eine diskriminierungsfreie Gesellschaft.

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Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung und Akzeptanz lesbischer, schwuler, bisexueller, trans*, intergeschlechtlicher und queerer Menschen (LSBTIQ+) ist ein Ziel der Freien und Hansestadt Hamburg. Jeder Mensch in Hamburg soll unabhängig seines Geschlechtes und seiner sexuellen oder romantischen Orientierung gleiche Verwirklichungschancen und gleiche Möglichkeiten zur Gestaltung der Gesellschaft haben. Unsere Gesellschaft lebt von der Vielfalt und Teilhabe als wichtige Voraussetzung für eine lebendige und funktionierende Demokratie.

Das Referat „Antidiskriminierung und LSBTI“ nimmt sich dieser Aufgabe auf unterschiedlichen Ebenen an und hat in dem Aktionsplan „Hamburg l(i)ebt vielfältig“ zusammen mit Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft in 6 Zielfeldern 150 Maßnahmen festgelegt, um dieses Ziel zu erreichen.

Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt beschreibt die unterschiedlichen Weisen, wie Menschen ihr Geschlecht, ihre Sexualität und ihre Beziehungen erleben und ausdrücken. Dazu gehören sexuelle Orientierung (zu wem sich jemand körperlich hingezogen fühlt), romantische Orientierung (zu wem jemand emotionale oder romantische Zuneigung empfindet), Geschlechtsidentität (wie jemand sein Geschlecht empfindet), Geschlechtsausdruck (z. B. durch Kleidung oder Verhalten) und körperliche Geschlechtsmerkmale (wie Hormone, Chromosomen oder äußere Geschlechtsmerkmale).

Der häufig verwendete Begriff LSBTIQ+ - lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, intergeschlechtlich und queer, ergänzt durch das + oder * für weitere Identitäten – beschreibt diese Vielfalt.

Den Fachbereich für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt des Referates Antidiskriminierung und LSBTI erreichen sie per Mail über lsbtiq@bwfg.hamburg.de

Unsere Themen

Hamburg l(i)ebt vielfältig
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Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Aktionsplan „Hamburg l(i)ebt vielfältig”

Der Hamburger Senat hat im April 2023 die Fortschreibung des Aktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt beschlossen. Ziel ist es, die Anerkennung von homo- und bisexuellen sowie von trans* und intergeschlechtlichen Menschen zu fördern und gegen Diskriminierungen vorzugehen.

Eine helle Jeansjacke ist mit verschiedenen regenbogenfarbenen Ansteckern bestückt
Pixabay / RDNE Stock Project
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Hilfe & Beratung

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Projekte, die durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung im Bereich geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gefördert werden.

CSD in Hamburg 2025 mit einem Wagen und vielen Fußgängern
Senatskanzlei Hamburg
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Gemeinsam für Vielfalt – Pride Week & CSD in Hamburg

Der Christopher Street Day (CSD) in Hamburg ist mehr als eine Parade – er ist ein starkes Zeichen für Vielfalt, Gleichberechtigung und die Rechte queerer Menschen. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für Sichtbarkeit, Akzeptanz und eine offene Gesellschaft.

Logo vom Rainbow Cities Network
Rainbow Cities Network
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Rainbow Cities Network

Das Rainbow Cities Network ist ein internationales Netzwerk von Städten, die sich aktiv für die Rechte und Gleichstellung von queeren Menschen einsetzen.

Brettspielsteine mit unterschiedlichen Buchstaben liegen auf einem Holztisch
Pixabay / inspireus
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Geschlechtersensible Sprache in der Hamburger Verwaltung

Mit Hinweisen zur geschlechtersensiblen Sprache in der Hamburger Verwaltung gibt der Senat Anregungen für eine Sprache, die alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht anspricht – und damit die Vielfalt in unserer Gesellschaft zum Ausdruck bringt.

colourbox.de/Edward Olive
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Entschädigung nach dem StrRehaHomG

Wer in Deutschland oder der DDR nach dem 08.Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund der ehemaligen §§ 175, 175a StGB bzw. des § 151 StGB-DDR verurteilt wurde, hat seit 2017 die Chance auf Entschädigung.

Formular mit Auswahlmöglichkeiten zum Geschlecht
Statistisches Bundesamt
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Geschlechtliche Vielfalt im Recht – Die „Dritte Option“

Die Einführung der „Dritten Option“ im Personenstandsrecht markiert einen wichtigen Schritt zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt.