Die Daten stammen aus dem Mikrozensus, einer monatlichen Haushaltsbefragung der Bevölkerung mit einer Ein-Prozent-Stichprobe, die auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen des Zensus die Ergebnisse auf die gesamte Bevölkerung hochrechnet. Von 2011 bis 2021 ist die Hochrechnungsgrundlage der Zensus 2011. Ab 2022 erfolgt die Hochrechnung nach Zensus 2022, die Werte für 2024 basieren auf Erstergebnissen.
2016 basierte die Stichprobenziehung erstmalig auf Daten des Zensus 2011. Dies führt zur eingeschränkten Vergleichbarkeit mit den Vorjahren.
Der Mikrozensus wurde 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm mit einem komplett neuem IT-System wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung (vorher: persönlich geführte Interviews) verändert. So wurde beispielsweise bis 2019 die Bevölkerung am Hauptwohnsitz befragt; ab 2020 die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Ebenso hat die Corona-Pandemie im Jahr 2020 die Erhebungsdurchführung erheblich erschwert. Sie führte zu einer geringeren Rücklaufquote als beim Mikrozensus üblich und damit zu einer geringeren Qualität der Ergebnisse.
Die amtliche Statistik definiert Alleinerziehende primär als Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner mit mindestens einem ledigen Kind gleich welchen Alters in einem Haushalt zusammenleben. Unerheblich ist dabei, wer im juristischen Sinn für das Kind sorgeberechtigt ist. Im Vordergrund steht im Mikrozensus vielmehr der aktuelle und alltägliche Lebens- und Haushaltszusammenhang. Aus diesem Grund wird auch nicht zwischen leiblichen, Stief-, Pflege- und Adoptivkindern unterschieden.
(): Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert aufgrund der Fallzahl statistisch relativ unsicher ist