Der Themenbereich Bevölkerung liefert Informationen über die Zusammensetzung der Hamburger Bevölkerung, insbesondere hinsichtlich ihres Alters und ihrer Wanderungsbewegungen. Die Bevölkerungszusammensetzung nach Geschlecht ist eine wichtige Grundlage für politische Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Chancengleichheit und bildet die Grundlage für die Bewertung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den weiteren Bereichen Partizipation, Bildung, Erwerbswelt, Sorgearbeit und Lebenswelt des Hamburger Gleichstellungsmonitors.
Hamburg zählte im Jahr 2024 knapp 1,9 Millionen Einwohner:innen, der Frauenanteil von 51 % entspricht dem Bundesdurchschnitt. Die Altersstruktur zeigt dabei spannende Details: Ab 65 Jahren leben deutlich mehr Frauen als Männer in der Stadt – ein Spiegelbild der höheren Lebenserwartung. Diese Überzahl an Frauen prägt nicht nur das demografische Bild, sondern beeinflusst auch die Planung beispielsweise von Bildungsangeboten, Verkehr und Wohnraum in den einzelnen Stadtteilen.
Ein weiterer Motor der Bevölkerungsentwicklung sind Zu- und Abwanderungen. Die sogenannten Wanderungssaldi von Frauen und Männern geben Aufschluss darüber, wie attraktiv Hamburg als Wohn- und Arbeitsort ist. Faktoren wie berufliche Chancen, bezahlbarer Wohnraum sowie Angebote für Mobilität und Kinderbetreuung spielen hier eine entscheidende Rolle. Die Wanderungssaldi waren in den letzten Jahrzehnten (mit Ausnahme des Jahres 2021) in Hamburg durchweg positiv; in den Jahren 2018, 2019 und 2022 zogen entgegen dem sonstigen Trend mehr Frauen als Männer nach Hamburg.
Hinweis
Geschlecht wird im Hamburger Gleichstellungsmonitor als vielfältige soziale und rechtliche Dimension verstanden, die nicht auf eine binäre Einteilung sowie auf das bei der Geburt auf Basis äußerer Geschlechtsmerkmale zugeschriebene Geschlecht beschränkt ist. Der Monitor erkennt ausdrücklich an, dass geschlechtliche Identität über die Kategorien „Frau“ und „Mann“ hinausgehen.
Die im Gleichstellungsmonitor dargestellten Erkenntnisse sind mit der Einschränkung zu betrachten, dass Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, in ihrer geschlechtlichen Identität in den zugrunde liegenden Erhebungen nicht adäquat abgebildet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn geringe Fallzahlen eine Rückführung auf Einzelpersonen ermöglichen würden und damit datenschutzrechtliche Anforderungen entgegenstehen, oder wenn bei Erhebungen die geschlechtliche Identität in den vorgegebenen Antwortoptionen nicht abgebildet wird. Beispielsweise wurde beim Zensus 2022 die Geschlechtsausprägung „divers“ basierend auf dem 2018 geänderten Personenstandsgesetzes in die Abfrage zum Geschlecht aufgenommen. Allerdings waren die Fallzahlen so gering, dass das Statistische Bundesamt die Fälle auf die Geschlechtsausprägungen männlich und weiblich umverteilt hat (im Detail zum Vorgehen siehe hier). In der Folge bleiben Personengruppen außerhalb der Kategorien „weiblich“ und „männlich“ in den statistischen Auswertungen häufig unsichtbar und mögliche strukturelle Benachteiligungen können nicht systematisch erfasst werden.
Die verfassungsrechtliche Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt sowie die bundesrechtlichen Regelungen zur selbstbestimmten Wahl des Geschlechtseintrags bilden einen wichtigen Rahmen für die Weiterentwicklung der Gleichstellungsberichtserstattung. Mit dem Aktionsplan Hamburg l(i)ebt vielfältig verfolgt der Hamburger Senat die Strategie, dass jede Person – unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität – gleiche Verwirklichungschancen und gleiche Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben hat. Vor diesem Hintergrund ist auch zukünftig und fortlaufend zu prüfen, wie geschlechtliche Vielfalt – unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher und methodischer Anforderungen – stärker in die Datenerhebung und Auswertung des Gleichstellungsmonitors einbezogen werden kann.