Förderrichtlinie 2026

Förderung innovativer Projekte für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern, ist ein verfassungsrechtlicher Auftrag. Zum zweiten Mal gibt es in Hamburg die Möglichkeit einer Förderung insbesondere für zivilgesellschaftlich getragene Vereine, Träger usw. für neue Projekte im Bereich der Gleichstellung.

  • Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Ein Finger liegt auf einem Holzwürfel, auf dem ein Symbol abgebildet ist. Weitere zwei Holzwürfel zeigen die Symbole für das weibliche und das männliche Geschlecht.
© Getty Images/anilakkus

Mit der diesjährigen Förderrichtlinie möchte die Gleichstellungsbehörde innovative Projekte mit regionalem Bezug zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf den inhaltlichen Grundlagen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) unterstützen.

Das Antragsverfahren läuft in zwei Stufen

  1. Mit einem Interessenbekundungsverfahren werden Träger gesucht, die beabsichtigen, einen Antrag zur Umsetzung eines Projekts im Rahmen der Förderrichtlinie der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) für innovative Projekte mit Bezug zum GPR zu stellen.
  2. In einem zweiten Schritt werden einzelne Träger aufgefordert, einen Antrag einzureichen, der dann von der Gleichstellungsbehörde geprüft wird.

Die Förderrichtlinie wendet sich in erster Linie an die organsierte Zivilgesellschaft, um dieser zu ermöglichen, sich aktiv an der Realisierung der Ziele des Hamburger GPR zur Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu beteiligen.

Förderung innovativer Projekte mit Hamburg-Bezug

Pro Projektförderung stellt die Gleichstellungsbehörde maximal 40.000 Euro bereit. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2026 gültig.

Gefördert werden einmalige Projekte, wie bspw. Veranstaltungen, Kampagnen, Studien, Aufbau von Websites, Filmreihen usw., die im Verlauf des Jahres 2026 umgesetzt werden und einen Bezug zu den Inhalten des GPR haben und damit zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen.

Insbesondere begrüßt werden Einreichungen, die sich mit den Themen Frauengesundheit/Gendermedizin, Mehrfachdiskriminierung von Frauen oder der Situation von alleinerziehenden Frauen befassen.

Die Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen ist der 15.03.2026.

Kontakt bei Fragen zur Förderrichtlinie

Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Referat Frauen und Gleichstellung
E-Mail: gpr@bwfg.hamburg.de
Tel.: 040-42863-4756 (Sandra Kloss)

Download

Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung zur Förderung von innovativen Projekten mit Bezug zum dritten Hamburger Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GPR)

PDF herunterladen [PDF, 143,1 KB]

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