Der Paragraph sieht eine Anzeigepflicht für Niederlassungen auswärtiger Hochschulen in Hamburg sowie für Franchise-Angebote vor. Weitere Informationen können Sie dem folgenden Informationsblatt entnehmen, dem auch ein Auszug aus dem HmbHG beigefügt ist.
Anzeigepflicht für Hochschulniederlassungen
Anzeigepflicht für Niederlassungen auswärtiger Hochschulen in Hamburg sowie für Franchise-Angebote
Mit der Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) 2014 wurde § 117a aufgenommen.
- Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung